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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Verbesserungen durch die Pflegereform

Amiravita News, 13. August 2014

Um eine Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland zu erreichen, hat die Bunderegierung das Thema Pflege als einen wichtigen Schwerpunkt benannt Es sollen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert werden können.

Bereits im Januar 2015 soll die erste Stufe der Pflegereform in Kraft treten, die mehr Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich bringen wird. Um die Leistungsverbesserung zu finanzieren soll der Beitragssatz der Pflegeversicherung parallel in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose ansteigen. Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen werden mit den Einnahmen aus 0,2 Prozentpunkten (2,4 Milliarden Euro jährlich) finanziert. Davon fließen 1,4 Milliarden Euro in Verbesserungen für die Pflege zu Hause und 1 Milliarde Euro stehen für Verbesserungen in Pflegeheimen zur Verfügung. Außerdem wird ein Pflegevorsorgefonds angelegt, welcher einen künftigen Beitragsanstieg abmildern soll, wenn die geburtenstarken Jahrgänge – etwa ab dem Jahr 2030 – das Pflegealter erreichen.

Im Rahmen der zweiten Stufe werden die Beiträge zur Pflegeversicherung nochmals um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Durch diese beiden Beitragssatzerhöhungen stehen insgesamt fast fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können dadurch um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden.

Um die Veränderungen umzusetzen, soll eine Änderung von bestehenden Strukturen erfolgen. Diesbezüglich erfolgte bereits im Juni 2013 eine konkrete Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes in Deutschland. Diese sieht mitunter vor, dass das bisherige System von drei Pflegestufen durch fünf "Pflegegrade“ ersetzt wird. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen, was dazu beitragen soll, dass der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Pflegebedürftigen besser erfasst wird. Um das neue Begutachtungsverfahren wissenschaftlich zu überprüfen wurde seitens des BMG im April 2014 die Zustimmung für eine Erprobungsphase mit zwei Modellprojekten gegeben. Nachdem das Personal des MDK angemessen geschult wurde, sollen die neue Form der Begutachtung in allen Bundesländer erprobt werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll bereits in dieser Legislaturperiode eingeführt werden.

Auch wenn die geplanten Veränderungen durchaus als positiv zu bewerten sind, ist es fraglich, ob die für die Realisierung notwendigen Aktivitäten durch die Bundeländer zeitnah erfolgen werden. Bereits während der letzten Pflegereformen wurde die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes angekündigt, was Zweifel daran aufkommen lässt ob die Einführung im Verlauf dieser Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt wird. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Vielzahl der Leistungen und die diversen Kombinations- und Abrechnungsmöglichkeiten aufgrund ihrer Komplexität sowohl Anbieter als auch potenzielle Nutzer abschrecken könnte. Nicht außer Acht zu lassen ist zudem der organisatorische Aufwand zur Umstellung auf die neuen Regelungen, der für die Pflegeanbieter hohe Belastungen bedeutet.

Abschließend ist somit festzuhalten, dass es richtig und notwendig ist, neue Leistungen für Pflegebedürftige einzuführen. Welche Leistungen genau die neue Pflegereform mit sich bringt, wird hier demnächst vorgestellt werden. Die Vorgehensweise zur Einführung der neuen Regelungen sollte optimiert werden, um die Reformen zeitnah umzusetzen und auch den Umstellungsaufwand zu minimieren.


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