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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Neuerungen und Unsicherheiten durch das Pflegestärkungsgesetz 2017

Amiravita News, 02. Februar 2017

Mit dem 01.01.2017 sind viele Änderungen durch den zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft getreten: Viele Leistungen der Pflegekasse haben sich erhöht. Pflegebedürftige erhalten nun "Pflegegrade" statt Pflegestufen. Es gibt neue Kriterien, die entscheidend sind, welchen Pflegegrad man erhält. Es wurde darauf geachtet, dass es nicht zu einer Benachteiligung der Anspruchsberechtigen kommt, die bereits vor 2017 Leistungen durch die Pflegekasse bezogen haben. Niemand darf im Jahr 2017 insgesamt weniger Leistungen erhalten als im Jahr 2016.

Auch wenn viele dieser Änderungen sehr begrüßungswert sind, fällt uns als Pflegeexperten auf, dass die Änderungen eine Reihe von Unklarheiten und Fragen mit sich gebracht haben. Vor allem das neuen Begutachtungssystem ist für viele Antragssteller und ihre Angehörigen undurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Das neue Begutachtungssystem (NBA) ist mit seinen 64 Kriterien sehr komplex und wirft durch die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Kriterien in der Gesamtbewertung viele Fragen auf. Teils ist die Verunsicherung so groß, dass den Betroffenen nicht klar ist, ob überhaupt ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt werden sollte. Hierdurch kann sich die Pflegesituation weiter verschlechtern und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Angehörigen zusätzlich erschwert werden.

Auch die Kommunikation der neuen Pflegekosten und Leistungen der Pflegekasse verläuft nicht optimal. Die Mitteilungen der Pflegeheime in Bezug auf den einheitlichen Eigenanteil, der seit 2017 von allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe geleistet werden muss, sind oft unverständlich geschrieben und können von den Betroffenen nur schwer nachvollzogen werden. Dadurch werden die Ängste vor zu hohen Heimkosten geschürt.

Der erhöhte Informationsbedarf, den wir von Amiravita in unseren Beratungsgesprächen erleben, motiviert uns zusätzlich, unser Wissen kontinuierlich auszubauen und es den Betroffenen in klarer und verständlicher Form zu vermitteln. Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, dass die Unsicherheiten verschwinden und die pflegenden Angehörigen wissen, auf welche Leistungen ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder einen Anspruch haben und wie sie diesen geltend machen können.

Wir freuen uns auf die neuen Aufgaben, die auf uns zukommen, und werden unsere Kunden auch im Jahr 2017 optimal unterstützen.


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