Nachteile durch Pflegegrad 1
Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die seit dem 01.01.2017 einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt haben, werden nach neuen Richtlinien begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft. Die neuen Begutachtungsregeln sind im Zuge des Pflegestärkungsgesetztes II Anfang dieses Jahrs eingeführt worden. Sie bestehen aus 64 Kriterien, die darüber entscheiden, ob und welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person erhält. Es gibt Pflegegrad 1-5.
Die Leistungen der Pflegekasse beim niedrigsten Pflegegrad (Pflegegrad 1) sind leider sehr begrenzt. So bleibt den Betroffenen zum Beispiel der Anspruch auf ein Budget für die Finanzierung eines Pflegedienstes oder einer Tagespflegeeinrichtung verwehrt. Doch gerade solche Leistungen sind für Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind, sehr entscheidend.
Erste Statistiken haben gezeigt, dass etwa 33% der Personen, die einen Pflegegrad erhalten haben, in den Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Das ist unserer Einschätzung nach ein besorgniserregend hoher Anteil an "Pflegebedürftigen", die nur auf sehr begrenzte Unterstützung der Pflegekasse zurückgreifen können.
Zum Vergleich: Bei Pflegegrad 1 stehen der pflegebedürftigen Person 1.500 Euro zur Verfügung, die für Unterstützungsleistungen eingesetzt werden können (ohne Hilfsmittel). Bei Pflegegrad 2 können Betroffene 21.260 Euro für Pflege- und Unterstützungsleistungen pro Jahr einsetzen (ebenfalls ohne Hilfsmittel). Der Unterschied ist enorm.
Die finanziellen Einschränkungen führen mit dazu, dass die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen sehr viel der Pflege selbst leisten müssen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird dadurch für viele Angehörigen zu einer großen Herausforderung.
In unseren Pflegeberatungen haben wir in diesem Jahr schon häufig erlebt, dass die Familie verzweifelt war, wenn nur ein Pflegegrad 1 anerkannt wurde. In vielen begründeten Fällen konnten wir die Betroffenen dabei unterstützen, einen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, um die Situation erneut beurteilen zu lassen.
Gerade weil das neue Begutachtungssystem sehr komplex ist, ist es für viele schwer nachzuvollziehen, wie der Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen dem Gutachter gegenüber am besten dargestellt werden muss.
Beschäftigte unserer Kunden können sich durch Gespräche mit den erfahrenen Amiravita-Beraterinnen optimal auf eine Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad vorbereiten. Das Wohlergehen unserer Kunden und deren pflegebedürftiger Angehöriger dient uns dabei als große Motivation.