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Krankenhausentlassmanagement

Amiravita News, 15. März 2023

Krankenhausentlassmanagement -
Was ist das?

Das Krankenhausentlassmanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass Patienten nach einer Krankenhausbehandlung eine angemessene Nachsorge und Betreuung erhalten.

Leider ist es Alltag in den Kliniken, dass Angehörige eines Patienten kurzfristig erfahren, dass sich der Patient zwar nicht mehr allein versorgen kann, er/sie aber morgen entlassen würde. Diese Situation kann beispielsweise dann eintreten, wenn ein älterer Angehöriger nach einem Sturz und einem entsprechenden Krankenhausaufenthalt in eine neue Pflegesituation gerät. Oft sind nicht nur die Patienten sondern auch die Angehörigen mit einer solchen Situation überfordert. Sie sollten wissen: Wenn ein Patient auf Hilfe angewiesen ist, greift das Entlassmanagement der Klinik!

Kliniken dürfen Patienten nicht entlassen, ohne sicherzustellen, dass direkt im Anschluss die weitere Versorgung garantiert ist.

Den rechtlichen Rahmen dafür bietet § 39 Absatz 1a Satz 1 SGB V im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement des GKV-Spitzenverbands, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Dort heißt es: Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung."

Weiter heißt es im Rahmenvertrages zum Ziel des Entlassmanagements die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung (ist) zu gewährleisten. D.h. Der Patient hat ein Recht auf Entlassmanagement. Jedem Patienten muss ein solches angeboten werden. Wenn es keinen Bedarf gibt, muss ein entsprechender Vermerk in die Patientenakte eingetragen werden. Viele Klinken fragen den Bedarf bei der Aufnahme ab, achten Sie darauf, dass Sie nicht ablehnen.

Durch diese Regelungen soll vermieden werden, dass Patientinnen entlassen werden, ohne dass die Versorgung im Anschluss sichergestellt ist.

Am Entlassungsmanagement beteiligt sind, neben den Patientinnen und ggf. deren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen, zahlreiche Leistungserbringer, ebenso wie entsprechende Kostenträger: 

  • Sozialdienst und Case-Management
  • Klinikärztinnen
  • Haus- und Fachärzte
  • Reha-Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Apotheken
  • Kranken- und Pflegekassen

Seitens der Kliniken liegen die im Rahmen des Entlassungsmanagements anfallenden Aufgaben hauptsächlich bei den Sozialdiensten, den behandelnden Ärzten sowie, wenn vorhanden, den Case-Managerinnen.

Das Überleitungsmanagement beinhaltet die Koordination und Planung von den verschiedenen Aspekten und Akteuren der Nachsorge, einschließlich der medizinischen Versorgung, Rehabilitation, Pflege und Unterstützung bei der Bewältigung sozialer und finanzieller Herausforderungen.

Das Ziel des Krankenhausentlassmanagements ist es, sicherzustellen, dass Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Genesung fortzusetzen und ihre Gesundheit zu erhalten. Dazu müssen die Bedürfnisse jedes Patienten individuell bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie die richtigen Dienstleistungen und Unterstützung erhalten. Dieses Überleitungsmanagement umfasst eine breite Palette von Aktivitäten, darunter:

  • Eine Bewertung der Bedürfnisse des Patienten einschließlich einer Überprüfung des Entlassungsplans, der notwendigen Pflege und der medizinischen Versorgung
  • Die Einbindung von Patienten und ihren Familien in Entscheidungen über die Nachsorge
  • Die Organisation von erforderlichen Dienstleistungen wie Rehabilitation, Palliativpflege, psychiatrische Versorgung
  • Beantragung eines notwendigen Pflegegrades ggf. als Eilantrag
  • Organisation der notwendigen Heil- und Hilfsmittel, wie Pflegebett oder Rollstuhl
  • Die Gewährleistung einer reibungslosen Überleitung zwischen dem Krankenhaus und der Nachsorgeeinrichtung. Die Nachsorgeeinrichtung kann zum Beispiel sein:
      • eine Reha-Einrichtung
      • ein ambulanter Pflegedienstleister zu Hause
      • ein Kurzzeitpflegeplatz
      • ein stationärer Pflegeheimplatz

Verantwortlich für das Entlassmanagement ist in der Regel der Soziale Dienst des Krankenhauses oder eine Abteilung für Patientenüberleitung, wie das Case-Management. Fragen Sie danach auf der Station, wer dafür zuständig ist. Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst. In der Regel arbeiten dort Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, die Ihnen weiterhelfen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur verantwortlichen Stelle auf und überlegen Sie gemeinsam mit dieser welche Hilfen im Anschluss an den Aufenthalt Ihres Angehörigen sinnvoll sind.

Wenn im Rahmen des Entlassmanagements Probleme auftreten, können Sie sich an den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder an die Beschwerdestelle des jeweiligen Krankenhauses wenden, oder sie melden die Probleme dem zuständigen Patientenfürsprecher. Kontaktdaten erfahren Sie i.d.R. am Empfang der Klinik oder sie stehen in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser.

Sollte Ihr Angehöriger nach dem Klinik-Aufenthalt zunächst in eine Rehabilitationseinrichtung entlassen werden so gilt auch dort: Eine Rehabilitations-Klinik ist ebenfalls dazu verpflichtet rechtzeitig vor der Entlassung zu prüfen, ob und ggf. welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Rehabilitation erforderlich sind und ein entsprechendes Entlassmanagement anzubieten. 

Übergangspflege

Wenn Ihr Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Hilfe benötigt, und nicht allein zu Hause zurechtkommt, und nicht sofort durch das Entlassmanagement eine Lösung gefunden wird, dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus.

Diese überbrückt einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen. Die Übergangspflege besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung. Sie umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Patienten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.

Fazit

Mit Entlassmanagement und Übergangspflege können Patienten und Angehörige beim Eintritt in eine Pflegesituation nach einem Krankenhausaufenthalt von der Klinik sehr gut unterstützt werden. Oftmals muss diese Unterstützung allerdings aktiv eingefordert werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit.


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