Digitaler Nachlass: Wir empfehlen eine frühzeitige Regelung
Was ist ein digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass ist die Gesamtheit aller digitalen Spuren, die ein Mensch hinterlässt: Daten auf dem Rechner oder dem Mobiltelefon, Online-Konten, Chat-Verläufe im Facebook-Messenger oder auf Whatsapp, Kommunikation in Fachforen, Zugangsdaten zu Cloud-Diensten, aber auch alle Daten, die auf digitalen Geräten gespeichert sind, wie Fotos, Videos, Software oder E-Books.
Hierbei macht das deutsche Erbrecht keinen Unterschied zwischen dem analogen und dem digitalen Erbe: So haben Angehörige ein Recht darauf, wichtige Nachrichten im E-Mail-Postfach zu lesen, wenn wichtigen Pflichten nachgekommen werden muss.
Wie kann ich mein digitales Erbe regeln?
Wer seine Hinterbliebenen entlasten möchte, der sorgt im Vorfeld für die Regelung seines digitalen Nachlasses:
Am besten legen Sie eine Liste an, in der steht, welche Anbieter Sie über Internet genutzt haben. Außerdem sollten Passwörter von Geld- und E-Mail-Konten sowie andere Account-Zugangsdaten an einen für die Angehörigen bekannten Ort hinterlegt werden, damit diese darauf Zugriff haben.
Je nach Sicherheitsbedürfnis, können die Passwörter zum Beispiel auf einen verschlüsselten USB-Stick in einem Schließfach oder in einem Safe abgelegt werden. Eine andere Variante sind Passwort-Manager. Mit diesem besteht die Möglichkeit eines Notfall-Zugriffs, bei dem der oder die Hinterbliebene nur dann Zugang zum Konto erhalten, wenn der Besitzer nicht in einem von ihm festgelegten Zeitfenster widerspricht. So können Versicherungen schnell informiert, Konten gekündigt oder noch ausstehende Zahlungen geleistet werden, ohne dass es einen externen Nachlassverwalter bedarf.
Leider läuft es in den meisten Fällen so, dass Angehörige zunächst lange recherchieren und Passwörter zurücksetzen lassen müssen, ehe der Nachlass geregelt werden kann. Hier kommen sogenannte digitale Nachlassverwalter als externe Anbieter ins Spiel, die das digitale Erbe regeln und sich nach dem Tod um sämtlich Daten, die im Internet bestehen, kümmern können. Wie sicher die Dienstleistung dieser Anbieter ist, lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wer einen Nachlassverwalter beauftragen möchte, sollte sich unbedingt vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen.
Das Amiravita-Team empfiehlt, eine vertraute Person auszuwählen, die mit allen Aufgaben rund um das digitale Erbe betraut wird und als erste Person auch Zugang zu allen Daten hat.
Je frühzeitiger innerhalb der Familie geklärt wird, wem welche digitalen Daten vererbt werden sollen, umso besser. Das können Sie in Ihrem Testament hinterlegen. Hier könnte zum Beispiel konkret bestimmt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Oft wird auch nicht an die Endgeräte (Laptop, Smartphone, Computer oder Tablet) gedacht. Die Verbraucherzentrale macht daher darauf aufmerksam und rät, im Vorfeld zu regeln, was mit diesen Geräten geschehen soll.
Alternativ oder zusätzlich zum Testament können Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen, in der administrative Aufgaben zum digitalen Nachlass festgelegt werden. Die Vollmacht muss mit einem Datum versehen und unterschreiben werden. Halten Sie auch unbedingt fest, dass die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt. Wichtig ist, dass die Vertrauensperson die Vollmacht als Originaldokument bekommt.
Wir möchten Sie ermutigen, sich ein wenig Zeit zu nehmen, um über Ihren digitalen Nachlass nachzudenken. Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken.