Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Gesetzliche Betreuung

Amiravita News, 06. November 2023

 

Gesetzliche Betreuung

Beantragen - Vorgehen und Möglichkeiten

Wenn eine Person aufgrund von geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, Krankheit oder Unfall die eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, ist es möglich eine rechtliche Betreuung einzusetzen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin kann die Person, unter Beachtung von Wunsch und Wille der betroffenen Person, bei Entscheidungen unterstützen.

Wie kann eine gesetzliche Betreuung beantragt werden?

Eine gesetzliche Betreuung kann sowohl durch die betroffene Person als auch durch Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn angeregt werden. Ein solcher Antrag muss schriftlich beim zuständigen Betreuungsgericht erfolgen. Dieses befindet sich im Amtsgericht am Wohnort der betroffenen Person.

Für welche Bereiche kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden?

Die Betreuung kann für unterschiedliche Lebensbereiche bzw. Aufgabenkreise eingesetzt werden. Bei einer Überprüfung wird durch das Gericht anhand der Lebenssituation und der Bedürfnisse entschieden, welche Bereiche erforderlich sind. In der Praxis werden am häufigsten die folgenden Bereiche unterschieden:

  • Gesundheitsfürsorge:
    Kommunikation mit der Krankenversicherung, Arztauswahl und Versorgung, Regelung von Krankenhauseinweisung und Reha-Maßnahmen, Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen/ Untersuchungen/ Operationen/Heilmaßnahmen oder Verabreichung von Medikamenten
  • Aufenthaltsbestimmung:
    Gemeinsame Auswahl eines geeigneten Aufenthaltsortes. Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder eine geschlossene Unterbringung müssen immer zusätzlich durch das Betreuungsgericht genehmigt werden müssen
  • Vermögenssorge:
    Unterstützung von finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. Führung eines Girokontos, Verwaltung von Sparvermögen. Nachkommen von Zahlungsverpflichtungen. Regulierung von Schulden oder Hilfe bei der Steuererklärung.
  • Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungsträgern: Ansprüche geltend machen. Beantragung von Zuzahlungsbefreiungen, Leistungen der Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder Sozialhilfe
  • Wohnungsangelegenheiten:
    Tätigkeiten rund um die Wohnsituation der betroffenen Person, wie z.B. Sicherung der Mietzahlung, Beschaffung von Wohnraum und Regulierung von Mietschulden.
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post:
    Es können Entscheidungen rund um den Fernmeldeverkehr getroffen und die eingehende Post bearbeitet werden.
  • Organisation der ambulanten Versorgung:
    Organisation von Hilfen rund um die ambulante Versorgung, wie z.B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf oder Physiotherapie.
  • Heimangelegenheiten:
    Der Pflegevertrag kann unterschrieben werden, wenn die Versorgung in einem Pflegeheim notwendig wird.

Wer kann eine rechtliche Betreuung übernehmen?

Die eigentliche Betreuung kann sowohl durch Angehörige als auch durch eine vom Gericht bestellte Betreuungsperson übernommen werden. Bei diesen professionellen gesetzlichen Betreuern handelt es sich beispielsweise um selbständige Berufsbetreuer und Betreuerinnen, Mitarbeitende eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde sowie Anwälte und Anwältinnen.

Ist es möglich, die Betreuung für eine Person zu teilen?

Neben dem Einsatz einer betreuenden Person allein, ist es auch möglich, eine sogenannte Tandembetreuung anzuregen. Hierbei können zum Beispiel sowohl Angehörige als auch eine extern bestimmte Betreuungsperson die Tätigkeiten übernehmen. Damit dies möglich ist, muss das Betreuungsgericht erkennen können, dass die Angelegenheiten für die betroffene Person so besser geregelt werden können.

Die Tandembetreuung kann hierbei auf verschiedene Arten geregelt werden:

  • Geteilte Mitbetreuung:
    Es werden mehrere Personen für verschiedene Aufgabenkreise bestellt, die in ihrem eigenen Bereich selbständig handeln können.
  • Gemeinsame Betreuung:
    Mehrere Personen werden für verschiedene Bereiche bestimmt, wobei das Betreuungsgericht darüber entscheidet, ob diese Betreuer nur gemeinschaftlich handeln oder auch als allein entscheiden können.
  • Verhinderungs- oder Ersatzbetreuung:
    Diese Art der Betreuung kann dann bestellt werden, wenn die eigentliche Betreuungsperson ihren Aufgaben aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen nicht nachgehen kann.

Diese Form der Betreuung ist oft dann sinnvoll, wenn zwischen der zu betreuenden Person und den Angehörigen eine große Entfernung besteht. Wenn Verwandte nicht direkt vor Ort sind, ist durch eine Tandembetreuung sichergestellt, dass sich die externe Betreuungsperson abstimmen muss und nicht allein entscheiden kann.

Auch wenn Angehörige sich in bestimmten Angelegenheiten unsicher fühlen, weil Ihnen zum Beispiel medizinische Kenntnisse fehlen, oder eine Immobilie veräußert werden muss, kann eine gemeinsame Betreuung eine gute Lösung sein.

Entstehen Kosten durch eine gesetzliche Betreuung?

Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die gesetzliche Betreuung übernehmen, kostet es die betroffenen Personen nichts. Der Kontakt zu ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen kann sowohl über das Betreuungsgericht als auch direkt über die Betroffenen erfolgen, indem diese sich an anerkannte Betreuungsvereine wenden. Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer erhalten für Ihren Einsatz jährlich eine Aufwandsentschädigung von ca. 424 Euro (Stand 2023). Wenn ein erhöhter Aufwand entstanden ist, muss dieser beim Betreuungsgericht nachgewiesen werden.

Wenn Berufsbetreuende eingesetzt werden, ist die Vergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Hierbei orientiert sich die Höhe der Vergütung an verschiedenen Kriterien, wie z.B. die Dauer der bisherigen Betreuung, die Wohnform der Klienten oder die finanziellen Verhältnisse der Klienten. Zudem haben die Fachkenntnisse der Betreuenden eine Auswirkung auf die Höhe der Vergütung.

Vom jeweiligen Umsatz als selbständige Berufsbetreuer müssen zahlreiche Positionen, wie die Auslagen zum Beispiel Telefongebühren, Fahrtkosten etc., Betriebsausgaben, Beiträge zur Unfallversicherung, Einkommenssteuer, eigene Soziale Absicherung und eine berufliche Haftpflichtversicherung gezahlt werden.

Sowohl Angehörige, Ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer müssen dem Betreuungsgericht einmal im Jahr Bericht erstatten. 

Was kann ich tun, wenn die Betreuung einen unzureichenden Eindruck macht?

Wenn eine Person sich nicht gut betreut fühlt, bzw. dies durch das Umfeld angenommen wird, ist es möglich, beim zuständigen Betreuungsgericht eine Beschwerde einzureichen. Das Gericht muss dann prüfen, ob im Sinne der betroffenen Person gehandelt wird und die betreuende Person den Pflichten nachkommt. Zudem muss eine Person, die rechtlich betreut, dem Betreuungsgericht einmal im Jahr Bericht erstatten.

Wie kann ich verhindern, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss?

Um zu vermeiden, dass es notwendig wird, eine Betreuung einzurichten, sollte im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Mit dieser kann eine Person stellvertretend bereits viele Angelegenheiten regeln, auch dann, wenn weder geistige noch körperliche Einschränkungen vorhanden sind. In der Regel ist eine Betreuung dann nicht mehr nötig.

Wenn eine Vorsorgevollmacht nicht gewünscht ist, kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden, in der festgehalten wird, wer im Falle dessen, dass die Angelegenheiten nicht mehr allein geregelt werden können, als Betreuungsperson eingesetzt werden soll.

Beide Dokumente können verhindern, dass eine fremde Person zum gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerin bestimmt wird.

 

 


Das könnte Sie auch interessieren

21. Juli 2022

Basale Stimulation bei Demenz

Basale Stimulation als Hilfe bei Demenz Bei jeder Person, die an Demenz erkrankt ist, verläuft die Krankheit einzigartig. Die Einstufung der Erkrankung erfolgt hierbei in drei Schweregrade, die nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind. Im sp...
15. April 2024

Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige

Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, ihre beruflichen Verpflichtungen mit der Pflege von nahen Familienmitgliedern zu vereinbaren. In Deutschland gibt es deshalb verschiedene Mögl...
19. März 2020

Unterstützung in der Corona Krise

Aufgrund des Coronavirus sind die Zeiten sehr unruhig. Viele Menschen sind verunsichert und fühlen sich zusätzlich belastet. In vielen Fällen können Fragen rund um eine Pflegesituation zudem nicht aufgeschoben werden. Es besteht die Befürchtung, d...