Geplantes Gesetz zur Verbesserung der Hospiz und Palliativversorgung in Deutschland
In der letzten Lebensphase eines schwerkranken Menschen ist es wichtig, dass eine individuelle Versorgung mit einer fürsorglichen Pflege und Betreuung gewährleistet werden kann. Es gibt in Deutschland zahlreiche Angebote sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Palliativversorgung, über die uns die Angehörigen von kranken Menschen sehr positiv berichten. Es gibt jedoch Verbesserungsmöglichkeiten und Finanzierungslücken: Die Palliativversorgung ist kein flächendeckendes Angebot. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen fehlt es an ausreichenden Angeboten. Die Vernetzung der pflegerischen, medizinischen und palliativen Versorgung und Begleitung sowie die Kooperation der unterschiedlichen Leistungserbringer sind nur unzureichend ausgeprägt.
Um diesen Problemen zu begegnen und somit die Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern, wurde kürzlich der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht neben Neuerungen in den Bereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und den Strukturen des Krankenhauses, Verbesserungen in der ambulanten und stationären Hospizversorgung vor.
Im Einzelnen, sollen die folgenden Regelungen in Kraft treten:
- Aufnahme der Palliativversorgung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung - Steigerung der Qualität der bestehenden Palliativversorgung.
- Auftrag an den gemeinsamen Bundesausschuss, die einzelnen Leistungen der Palliativpflege in der bestehenden Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege zu konkretisieren.
- Einführung eines Schiedsverfahrens für Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Pflegediensten für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)- Verbesserter Ausbau der SAPV in ländlichen Regionen.
- Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen zu stationären Kinder- und Erwachsenenhospizen- Verbesserung der finanziellen Ausstattung von stationären Kinder- und Erwachsenen-Hospizen.
- Berücksichtigung der Sachkosten bei ambulanten Hospizkosten, wobei ebenfalls ein passendes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern geschaffen werden soll.
- Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr freiwillig. Es sollen entsprechende Verträge abgeschlossen werden. Die Sterbebegleitung wird ein ausdrücklicher Bestandteil vom Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung.
- Für Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheimes soll die gesetzliche Grundlage für die Versorgungsplanung einer individuellen und umfangreichen Palliativversorgung geschaffen werden das Beratungsangebot soll durch die Krankenkassen finanziert werden.
- Für Palliativstationen sollen auf Wunsch des jeweiligen Krankenhauses, krankenhausindividuelle Entgelte mit der Kostenträgern vereinbart werden - Stärkung der Hospizkultur.
- Die Krankenkassen werden künftig dazu verpflichtet, eine individuelle Beratung der Versicherten und Hilfestellung der Auswahl und Inanspruchnahme durch unterschiedliche palliative Versorgungsmöglichkeiten zu leisten.
Eine stärkere Miteinbeziehung der Leistungsträger in die Bereiche Beratung und Finanzierung, sehen wir von Amiravita als sehr begrüßenswert an. Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell die Änderungen, nach der geplanten Einführung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2016, in Kraft treten werden und ob die angestrebten Ziele erreicht werden können. Es ist zu hoffen, dass der Zugang zu den Beratungsangeboten möglichst barrierefrei gestaltet wird und in der praktischen Umsetzung keine bürokratischen Hürden bestehen.
Oft handelt es sich bei der Begleitung in der letzten Lebensphase um eine Situation, die für den Betroffenen und das bestehende Umfeld plötzlich auftritt und eine große Belastung mit sich bringt. Ein einfühlsamer und unterstützender Umgang seitens der Leistungserbringer durch entsprechend qualifizierte Ansprechpartner muss somit eine Grundvoraussetzung darstellen.
Um den Betroffenen beizustehen, bietet das Team von Amiravita unseren Kunden bereits heute eine individuelle Beratung rund um das Thema palliative Versorgungsmöglichkeiten an. Wir stehen den Angehörigen der sterbenden Person durch eine qualitativ hochwertige Beratung in dieser schweren Phase als Ansprechpartner zur Seite. Außerdem ermöglichen wir eine psychologische Begleitung, um die Betroffenen in dieser Situation professionell zu unterstützen.