Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz ab 2017
Durch das Pflegestärkungsgesetz sollen Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und beruflich Pflegende gestärkt werden. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wächst stetig weiter und mit ihr die Aufgabe, die es gesamtgesellschaftlich zu bewältigen gilt.
Mit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegeversicherung noch einmal gründlich verändert. Statt bisher 3 Pflegestufen und eingeschränkter Alltagskompetenz wird es dann 5 Pflegegrade geben.
Menschen, die schon vorher in einer Pflegestufe eingruppiert worden sind, werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Alle Anträge auf eine Begutachtung durch den MDK bis zum 31.12.2016 werden nach den alten Begutachtungsrichtlinien eingestuft, egal, wann genau die Begutachtung stattfindet. Erfolgt die Beantragung auf einen Pflegegrad ab dem 01.01.2017 werden automatisch die neuen Richtlinien angewandt.
Viele werden profitieren durch die neuen Regelungen. Es gibt einen Besitzstandsschutz für bereits bestehende Pflegebedürftigkeit und Wiederholungsprüfungen werden vorerst nicht stattfinden. Das bedeutet, dass auch jeder, der im Augenblick nur eine befristete Pflegestufe zugesprochen bekommen hat, diese behalten wird.
Die meisten bekommen mehr Geld. So erhält z.B. ein Mensch, der aktuell in Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft ist, automatisch ab dem 01.01.2017 193 Euro mehr Pflegegeld, 458 Euro mehr zu den Pflegesachleistungen (Pflege durch einen Pflegedienst) und 539 mehr Zuschuss zur vollstationären Unterbringung in einem Pflegeheim. Überhaupt wird mehr auf die geistigen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten eines Menschen eingegangen und so werden vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt.
Benachteiligt werden Menschen, die vorwiegend körperliche Einschränkungen haben. Diese werden in der Gewichtung zurückgeschraubt, sodass es künftig schwer werden dürfte, unter diesen Umständen einen hohen Pflegegrad zu erzielen. Deshalb sollten diese Menschen besser noch vor dem 31.12.16 einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen.
Auch bei der Bezuschussung für ein Pflegeheim wird sich einiges ändern. Künftig wird man hausintern immer die gleiche Zuzahlung leisten, egal, in welchen Pflegegrad man eingestuft worden ist. Teurer als jetzt wird es für Pflegestufe 1 (294 pro Monat) und ein wenig auch in 2 (68 pro Monat) ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Wer einen Einzug ins Pflegeheim erwägt und in Pflegestufe 1 ist, sollte von daher besser noch in diesem Jahr versuchen, einen Platz zu bekommen. Denn alle haben einen Besitzstandsschutz bei der Überleitung, die Differenz übernimmt dann die Pflegekasse. Durch diesen Schutz sind vermutlich auch hier keine Wiederholungsprüfungen zu erwarten, es sei denn, es wird eine Höherstufung beantragt.
Verändern werden sich auch die Betreuungs- und Entlastungsbeträge. Da die eingeschränkte Alltagskompetenz künftig nicht mehr separat beurteilt, sondern Bestandteil des Pflegegrades sein wird, gibt es künftig nur noch einen einheitlichen Betrag von 125 . Da aber die Leistungen alle erhöht wurden, ergibt sich daraus nur ein Nachteil für Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung. Und auch hier gibt es Bestandsschutz und finanziellen Ausgleich durch die Pflegekassen.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden aufgrund der zahlreichen Veränderungen viele Fragen aufkommen. Das Amiravita Team ist bestens vorbereitet und alle Kunden und Betroffenen optimal unterstützen.