Neues Gesetz zum Elternunterhalt entlastet viele Menschen
Viele Menschen müssen jeden Monat Elternunterhalt zahlen, wenn ein Elternteil im Pflegeheim betreut wird. Wenn das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person und des Ehepartners nicht ausreichen, um die hohen Pflegekosten im Pflegeheim zu zahlen, können auch die Kinder verpflichtet werden, die Kosten mitzutragen.
Nun kommt zum Jahresende eine gute Nachricht für viele zum Elternunterhalt verpflichtete Kinder: Am 29. November wurde vom Bundesrat das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet.
Danach sind ab dem 1. Januar 2020 nur noch Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet, deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für diese Jahresbruttogrenze von 100.000 Euro wird nicht nur das Gehalt des Kindes berücksichtigt, sondern auch alle weiteren Einkommen, wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Wertpapierhandel und Zinserträge. Vorhandenes Vermögen spielt allerdings keine Rolle. Auch die Einkommen des Ehepartners des Unterhaltspflichtigen werden bei der 100.000 Euro-Grenze nicht mitbetrachtet.
Das Gesetz wird dementsprechend sehr viele Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen entlasten und ihnen die Unsicherheit nehmen, ob und wieviel Elternunterhalt sie zahlen müssen, wenn eine Pflege im Pflegeheim notwendig wird.
Die Pflegeheimkosten, die nun nicht mehr über Elternunterhaltszahlungen finanziert werden, übernehmen die Sozialämter.
Die Regelung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft. Alle, die bereits Elternunterhalt zahlen und weniger als 100.000 Euro brutto verdienen, müssen ab Januar keinen Elternunterhalt mehr zahlen. Rückwirkend kann man allerdings keine geleisteten Zahlungen zurückfordern.
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