Neue Regeln für die Entlassung aus dem Krankenhaus
Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, fühlen sich viele auf die Zeit im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt schlecht vorbereitet.
Obwohl das sogenannte "Entlassmanagement" bereits seit 2012 Bestandteil der Versorgungsgesetzgebung war, gab es bislang in der Praxis erhebliche Mängel. Zum 01.10.2017 sind nun Änderungen des Rahmenvertrages Entlassmanagement in Kraft getreten. Ziel ist es, so heißt es in diesem Vertrag, "die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten".
Das bedeutet, dass sich in Zukunft kein Krankenhaus mehr weigern kann, Rezepte über Medikamente, Verordnungen über häusliche Krankenpflege, für Hilfs- und Heilmittel und sogar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Bedarf für max. die ersten 7 Tage nach Entlassung auszustellen.
Der Patient hat ein Recht auf Entlassmanagement. Jedem Patienten muss ein solches angeboten werden. Wenn es keinen Bedarf gibt, muss ein entsprechender Vermerk in die Patientenakte eingetragen werden. Der Patient muss ausdrücklich sein Einverständnis zum Entlassmanagement mit seiner Unterschrift bekunden. Wenn Sie also pflegebedürftige Angehörige ins Krankenhaus bringen müssen, fragen Sie rechtzeitig vor der Entlassung nach einem Entlassmanagement. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch bitte an die Ausstellung einer Vollmacht, damit Angehörige diese Unterschrift leisten können, wenn der Patient das nicht mehr kann (zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung).
Diese gesetzliche Entwicklung sehen wir von Amiravita positiv, weil es nun eine weitere rechtliche Grundlage gibt, auf die man sich berufen kann, wenn eine pflegebedürftige Person spontan entlassen werden soll.
Dennoch stehen wir der Umsetzung in die Praxis noch skeptisch gegenüber, da viele neue Aspekte sich erst einmal in die bestehenden Strukturen einfügen müssen. Wir sind dazu bereit unsere Kunden umfangreich auf die Besonderheiten im Krankenhaus vorzubereiten und Ihnen in der Situation selbst unterstützend zur Seite zu stehen.