Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Amiravita News, 27. Februar 2024

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche unseres Lebens gehalten, und das Gesundheitswesen bildet hier keine Ausnahme. Mit einer Vielzahl von Begriffen und Abkürzungen wie eGK, EPA, eMP und E-Rezepten konfrontiert zu werden, kann jedoch verwirrend sein. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Konzepte und Technologien im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über die Elektronische Patientenakte (EPA) bis hin zur obligatorischen Nutzung von E-Rezepten ab 2024 werden wir erklären, was diese Entwicklungen bedeuten und wie sie im Alltag genutzt werden können. Darüber hinaus werfen wir einen kurzen Blick auf weitere digitale Aspekte wie Videosprechstunden und die Digitalisierung bei ärztlichen Behandlungen.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK ist ein zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die elektronische Gesundheitskarte wurde 2011 eingeführt. Auf der eGK sind administrative Daten der Versicherten elektronisch gespeichert, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Krankenversichertennummer. Seit 2020 werden schrittweise Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. So können beispielsweise auch Notfalldaten digital auf der eGK gespeichert werden, wie Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen - Informationen, die bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein können -. Diese Karte ermöglicht nicht nur den Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten, sondern auch die Nutzung von digitalen Services wie dem E-Rezept. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) kann hier gespeichert werden.

Neben den Notfalldaten kann auch die Erklärung zur Organspende hier abgelegt werden. Ebenso das Vorliegen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort (zum Beispiel "bei meiner Tochter Gisela Müller“) können auf der eGK hinterlegt werden. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre entsprechenden Erklärungen besser auffindbar sind.

Über den Chip auf der Karte können alle Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte dann entsprechend gespeichert und ausgelesen werden. Die Daten werden über eine PIN verschlüsselt, nur die Notfalldaten können ohne diese PIN ausgelesen werden. Diese PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Elektronische Gesundheitsakte (EPA)

Die Elektronische Gesundheitsakte (EPA) ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Hier können PatientInnen Unterlagen zu ihrer Gesundheit digital ablegen, etwa ältere Arzt- und Krankenhausberichte. Zudem können ÄrztInnen neue medizinische Dokumente wie Befunde, Medikationspläne und den Impfpass in die EPA einstellen. Die elektronische Gesundheitsakte bietet den Vorteil, dass Gesundheitsinformationen an einem Ort gesammelt und mit dem Smartphone immer verfügbar sind. Den Zugriff sollen Ärzte und andere Behandler, wie Hebammen oder Apotheker erhalten können. Wer Zugriff bekommt, entscheidet der Patient, die Patientin.

Ein Vorteil für die Patienten ist, dass sie selbst damit Einblick in alle Daten erhalten. Bisher muss in der Arztpraxis um Akteneinsicht gebeten werden. Versicherte ohne digitales Endgerät erhalten die EPA ebenfalls, können aber diese nicht selbst einsehen.

Die Nutzung der EPA ist freiwillig, aber ab Mitte Januar 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein. Wer nicht möchte, dass seine Akte digital angelegt wird, muss dann widersprechen. Bedenken bezüglich des Datenschutzes wird widersprochen, indem betont wird, dass die Daten sicher verschlüsselt werden und die Server in Deutschland stehen.

E-Rezept – Digitale Verordnungen

Das E-Rezept ermöglicht die digitale Einreichung von Verordnungen in der Apotheke. Es soll das Medikamentenmanagement verbessern und kann in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte genutzt werden. Das E-Rezept ist seit 1.1.2024 Pflicht.

Das E-Rezept ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es verändert die Art und Weise, wie ärztliche Verordnungen für Medikamente ausgestellt und eingelöst werden.

Der gesamte Verschreibungsprozess wird durch das E-Rezept digitalisiert: Statt eines Papierrezepts erhalten PatientInnen ein digitales Rezept. Der Arzt oder die Ärztin stellt die Verordnung elektronisch aus und übermittelt sie direkt an die Apotheke. Der Arzt, die Ärztin trägt alle relevanten Informationen wie Medikament, Dosierung und Anwendung in ein digitales Formular ein. Auch die Signatur erfolgt digital. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Fehler bei der Übertragung minimieren. Insbesondere zum Anfang Januar 2024 lief die Einlösung in der Apotheke allerdings nicht überall reibungslos. Im besten Fall ist der Ablauf wie folgt:

Der Patient oder die Patientin geht zur Apotheke, um das Medikament abzuholen. Statt ein Papierrezept vorzulegen, zeigt er oder sie das E-Rezept in einer App auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät vor. Alternativ kann das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte ausgelesen werden, oder der Patient, die Patientin hat einen Papierausdruck mit QR-Code erhalten. Die Apotheke liest den QR-Code oder die Informationen auf dem E-Rezept und stellt das Medikament entsprechend der ärztlichen Verordnung bereit.

Allerdings heißt es dann regelmäßig „Das E-Rezept ist nicht abrufbar“. Warum ist das so? Meist ist in so einem Fall das E-Rezept in der Arztpraxis noch nicht digital signiert. Die Signatur entspricht beim E-Rezept der klassischen Unterschrift des Arztes, der Ärztin auf dem Papierrezept. Manchmal muss dann einfach einige Zeit abgewartet werden bis diese „digitale Unterschrift“ übertragen worden ist.

Das E-Rezept bietet einige Vorteile:

  • Sicherheit und Nachvollziehbarkeit:
    Das E-Rezept ist fälschungssicher und kann nicht verloren gehen. Zudem sind alle Informationen zu Dosierung, Wirkstoff und Anwendung auf dem digitalen Rezept klar ersichtlich.
  • Komfort:
    Mit dem E-Rezept entfallen das lästige Ausdrucken und Mitführen von Papierdokumenten. PatientInnen können ihre Verordnung einfach auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen.
  • Transparenz:
    Das E-Rezept kann nahtlos mit dem Medikationsplan in der Elektronischen Gesundheitsakte verknüpft werden. So haben ApothekerInnen und PatientInnen einen umfassenden Überblick über ihre Medikation und Wechselwirkungen.

Andererseits können Patienten die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Verordnungen nicht selbst auslesen und so nicht sehen, ob der Arzt, die Ärztin auch die besprochenen Medikamente rezeptiert hat.

Hinweis: Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen, müssen aktuell weiterhin über ein Papierrezept verordnet werden, hierzu zählt beispielsweise das Morphin.

Bei allen Problemen bei Einführung von eGK und EPA und der Umstellung der Prozesse, bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen doch noch einige weitere Vorteile:

Weitere Aspekte zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Videosprechstunden
    Die Nutzungsmöglichkeiten für Videosprechstunden haben sich erweitert. Nach einer Videosprechstunde können ÄrztInnen ein E-Rezept ausstellen. Dies fördert die Flexibilität und erleichtert die Kommunikation zwischen PatientInnen und medizinischem Fachpersonal.
  • Smart-Watch
    Die Nutzung von Smartwatches zur Erfassung persönlicher Gesundheitsdaten wie Blutdruck und Puls mittels entsprechender Apps trägt dazu bei, unsere Gesundheit zu verbessern und Vorsorge zu treffen, indem sie Nutzern hilft, ihre körperliche Aktivität zu verfolgen, Schritte zu zählen, Kalorien zu verbrennen und Fitnessziele zu setzen.
  • Gesundheitsapps
    Verschiedene Apps im Smartphone, Tablett oder auf dem PC zur Ernährungsberatung mit Kalorienzähler, Meditationen und Entspannungsübungen oder um chronische Krankheiten zu verwalten, gehören für viele Menschen bereits zum Alltag.
  • Der Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt
    Neben der digitalen Speicherung unserer Daten werden Diagnosen und Operationen zunehmend mit Unterstützung von Robotern und KI durchgeführt und dadurch präziser und schneller. Viele Menschen buchen Ihre Termine online und erhalten so schneller und einfacher Termine beim Facharzt.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und die genannten Entwicklungen tragen dazu bei, die Versorgung zu verbessern und den Alltag für viele Menschen zu erleichtern, andere Beteiligte müssen noch weiter unterstützt werden. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Technologien weiterentwickeln und die Gesundheitslandschaft nachhaltig verändern werden.

 


Das könnte Sie auch interessieren

07. März 2024
Demenz kindgerecht erklären Wenn ein Familienmitglied an Demenz erkrankt, betrifft dieses Thema die ganze Familie. Besonders für Kinder kann es eine große Belastung sein, die Veränderungen der geliebten Großeltern oder sonstigen Verwandten zwar z...
25. Mai 2023
Sport auf Rezept Rehasport und Funktionstraining -Hilfe zur Selbsthilfe Bei Rehasport und Funktionstraining handelt es sich ergänzende Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die gesundheitliche Verfassung bei bestimmten Erkrankungen oder nach Unfä...
21. September 2023
Morbus Alzheimer - Eine Form der Demenz Nach Zahlen der deutschen Alzheimer Gesellschaft sind weltweit aktuell 55 Millionen Menschen von Demenzerkrankungen betroffen. Um dieses relevante Thema mehr in die Öffentlichkeit zu bringen, findet jedes J...