Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis
Erweiterungen im Hilfsmittelverzeichnis
Die Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittel, die Versicherten bei Krankheit oder Pflegebedarf zur Verfügung stehen, werden im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet. Die GKV ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Bisher sind mehr als 36.200 Produkte eingetragen, die einen guten Marktüberblick bilden und eine Informationsgrundlage für alle am Versorgungsprozess Beteiligten darstellen. Zu Beginn des Jahres wurden neue Produkte in das Verzeichnis eingetragen. Wie können Sie das Verzeichnis für sich nutzen?
Wozu kann das Hilfsmittelverzeichnis genutzt werden?
Das Hilfsmittelverzeichnis dient nicht nur als Informationsquelle für Arztpraxen, Sanitätshäuser oder Krankenkasse. Pflegende Angehörige und auch selbst Betroffene haben die Möglichkeit einzusehen, für welche Hilfsmittel die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss geben würde.
Um den Zugang zu den einzelnen Produkten zu erleichtern. Hat der GKV-Spitzenverband eine Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses entwickelt. Interessierte können gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufrufen, sortieren, filtern und auf Wunsch ausdrucken. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
Was ist im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt?
Im Hilfsmittelverzeichnis sind alle Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel verzeichnet, deren Kosten (manchmal nur anteilig) über die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden können. Der GKV-Spitzenverband ordnet die Produkte je nach Einsatzgebiet in unterschiedliche Gruppen ein.
Die Produkte werden auf Antrag der Hersteller in das Hilfsmittelverzeichnis eingestellt. Dies ist nur dann möglich, wenn diese bestimmte, festgelegte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweisen. Zudem wird kontrolliert, wie hochwertig ein Hilfsmittel ist und ob es den Sicherheitsanforderungen entspricht. Der medizinische Dienst steht dem GKV-Spitzenverband hierbei unterstützend zur Seite.
Hinweis: Die Hilfs- und Pflegehilfsmittel für privat Versicherte sind im sogenannten Hilfsmittelkatalog aufgeführt. Je nachdem, welchen Tarif eine privatversicherte Person abgeschlossen hat, besteht entweder ein Zugang auf den offenen oder den geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Die private Krankenversicherung ist teurer, wenn ein Zugang zum offenen Hilfsmittelkatalog besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Hilfsmittel dienen dazu Erkrankungen bzw. Behinderungen auszugleichen, Kostenträger ist hier Krankenkasse. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und den betreuenden Kräften den Alltag erleichtern, Kostenträger für die Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse.
Welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehören zum Verzeichnis?
Insgesamt werden beim Hilfsmittelverzeichnis, 38 verschiedene Produktgruppen unterschieden, in Anlehnung an das Therapieziel. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Absauggeräte
- Adaptionshilfen (z.B. Anziehhilfen oder rutschfeste Unterlagen)
- Bade- und Duschhilfen,
- Bestrahlungsgeräte,
- Einlagen
- Gehilfen
- Hilfsmittel gegen Dekubitus
- Hörhilfen
- Inhalations- und Atemtherapiegeräte
- Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie,
- Messgeräte für Körperzustände-/Funktionen,
- Mobilitätshilfen,
- Orthesen/Schienen
- Sehhilfen, Sitzhilfen, Sprechhilfen,
- Stomaartikel,
- Toilettenhilfen,
- Prothesen
Innerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses ist ebenfalls das Pflegehilsfmittelverzeichnis aufgeführt. Hierbei werden vier Produktgruppen unterschieden:
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zum Beispiel ein Pflegebett
- Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/ Hygiene, zum Beispiel eine Bettpfanne
- Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung, zum Beispiel Zuschuss zum Notrufsystem
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel.
Hinweis: Der Antrag und die neue Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis ist ein stetiger Prozess. Interessierte haben die Möglichkeit sich stets bezüglich neuer Einträge auf dem Laufenden zu halten, indem sie den folgenden Link nutzen: Neue Produkte und Änderungen im Hilfsmittelkatalog und https://www.rehadat-gkv.de/?pgnr