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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Familienpflegezeit wird kaum in Anspruch genommen

Amiravita News, 18. Februar 2013

Die Anfang 2012 eingeführte Pflegezeit für Familien findet bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern kaum Anklang. Weniger als 200 Mitarbeiter haben das Angebot zu einer Auszeit für die Pflege von Angehörigen in den ersten zwölf Monaten genutzt.

Das ursprüngliche Ziel der Familienpflegezeit ist, Arbeitnehmern zu ermöglich,  sich besser um Pflegebedürftige in der Familie kümmern zu können und so Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Betrachtet man die über 4 Millionen Pflege- und Hilfsbedürftigen die zu Hause oder von ambulanten Pflegediensten versorgt werden, erscheint die Pflegezeit für Angehörige eine sinnvolle Idee zu sein.

Ganz offensichtlich sind die Bedingungen der Familienpflegezeit nicht attraktiv genug, um viele Nutzer zu werben – weder unter den Arbeitgebern noch unter den Arbeitnehmern: Es gibt sehr viele pflegende Angehörige, die gerne mehr Zeit für ihre pflegebedürftigen Verwandten hätten. Aber für viele pflegende Angehörige ist es nicht ausreichend, wenn sie über mehrere Jahre nur einen Teil ihres Lohns erhalten. Sie können sich die Familienpflegezeit aus finanziellen Gründen nicht leisten. Für Arbeitgeber stellt der administrative Aufwand eine Hürde dar. Einige Unternehmen entwickeln ihre eigenen Programme und verzichten auf die Hilfe vom Staat.

Auch wenn die Intention, eine Familienpflegezeit einzuführen, gut war, wurden die Ziele leider nicht erreicht.

Was ist die Familienpflegezeit?

Laut Gesetz können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber ein höheres Gehalt, also eine Art Lohnvorschuss, der nach dem Ende der Pflegezeit wieder ausgeglichen wird. Bisher konnten sich Arbeitnehmer zwar auch eine Auszeit von bis zu sechs Monaten für die Pflege nehmen, allerdings nur bei komplettem Gehaltsverzicht.


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