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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ab November 2020

Amiravita News, 11. Dezember 2020

Um die Sicherheit der Medikamenteneinnahme für Patienten zu erhöhen muss seit dem 1. November die Dosierung auf Rezepten angegeben werden. Diese neue Regelung gilt sowohl für Kassen- als auch für Privatrezepte und wird aufgrund der Arzneimitteltherapiesicherheit auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen (grüne Rezepte).

Durch diese Maßnahme sollen die Sicherheit der Medikamententherapie erhöht und Dosierungsfehler vermieden werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der behandelnde Arzt parallel eine schriftliche Dosierungsanweisung oder einen Medikamentenplan mit entsprechenden Angaben verfasst. Diese Maßnahmen müssen jedoch vom Arzt auf dem neu ausgestellten Rezept vermerkt werden. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn das Medikament vom Apotheker direkt an den verordnenden Arzt abgegeben wird und dieser es dem Patienten/ der Patientin direkt aushändigt.

Uns von Amiravita ist es ein großes Anliegen, auf einen bewussten Umgang mit Medikamenten hinzuweisen. Zu oft kommt es vor, dass Medikamentenpläne veraltet sind oder eine neue Medikation, die von einem anderen Facharzt verordnet wird, nicht mit der bestehenden abgeglichen wird. Daher empfehlen wir Ihnen, den Medikamentenplan Ihrer Angehörigen regelmäßig zu überprüfen und ggf. noch einmal mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Auch die (Stamm-) Apotheke kann ein guter Ansprechpartner für offene Fragen sein.


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