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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Pflegebedürftige in Bayern erhalten Landespflegegeld

Amiravita News, 02. Juli 2018

Pflegebedürftige in Bayern sollen zukünftig mehr finanziellen Spielraum erhalten.

Aktuell haben alle Pflegebedürftigen in Deutschland die Möglichkeit (Geld-)Leistungen von der Pflegekasse zu bekommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Nun kann man in Bayern noch eine zusätzliche Leistung beantragen: das Landespflegegeld.

Einen Antrag können alle stellen, die

  1. einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben und
  2. ihren ersten Wohnsitz in Bayern haben.

Dabei kann der Wohnsitz sowohl im häuslichen Umfeld als auch im Pflegeheim sein, um die 1.000 Euro jährlich zu erhalten. Das Pflegegeldjahr geht immer vom 1. Oktober bis zum 30. September. Die Auszahlungen für das laufende Pflegegeldjahr beginnen ab September diesen Jahres und der Antrag dafür kann noch bis zum 31.12. eingereicht werden.

Praktisch ist, dass das Landespflegegeld nur einmal beantragt werden muss. Die jährlichen Zahlungen werden automatisch fortgeführt bis die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Es ist geplant, dass das Landesamt für Pflege weitere Verbesserungen auf den Weg bringt. Geplant ist ein Ausbau der Pflege-Infrastruktur in Bayern. Konkret soll das mit einer Verdoppelung von Hospiz- und Palliativplätzen, sowie 1.500 neue Langzeit- und Kurzzeitpflegeplätze im Freistaat umgesetzt werden.

Da wir in unserer Beratung immer wieder feststellen, dass Pflege- und Hospizplätze sehr knapp sind, hoffen wir, dass diese Vorhaben schnell umgesetzt werden, um die Pflegesituation in Bayern und hoffentlich auch in anderen Ländern zu verbessern.

Wenn jemand im Pflegeheim wohnt und Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommt, wird das Landespflegegeld angerechnet und der Pflegebedürftige darf es nicht selbst behalten.

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter:

www.landespflegegeld.bayern.de


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