Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Mehr Transparenz bei Pflegeheimen in 2014

Amiravita News, 07. März 2014

Einige Änderungen durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz,das zu großen Teilen bereits im letzten Jahr in Kraft getreten ist, sind erst im Jahr 2014 wirksam geworden. Es handelt sich um Änderungen, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen künftig mehr Transparenz in Bezug auf die Auswahl eines Pflegheims bieten.

Hiernach sind vollstationäre Einrichtungen seit Beginn des Jahres dazu verpflichtet, im Anschluss an eine Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln in dem Pflegeheim geregelt sind. Zudem sollen die Einrichtungen darauf hinweisen, ob Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten und Apotheken bestehen oder ob eine Einbindung in ein Ärztenetz besteht.

Diese Informationen können für die Betroffenen wichtige Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Heimplatzes darstellen, da neben der kontinuierlichen Versorgung durch einen Hausarzt die Möglichkeit einen Facharzt zeitnah zu konsultieren von entscheidender Bedeutung ist.

Die Pflegekassen sind in diesem Kontext laut Gesetz dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die genannten Informationen künftig in einer leicht verständlichen und übersichtlichen Form abgerufen werden können.

Die Transparenz zur Qualität von Pflegeanbietern in Deutschland ist nach wie vor sehr begrenzt. Deswegen ist jeder weitere Schritt zu mehr Transparenz ein wichtiger. Trotz allem müssen in Zukunft noch weitere Maßnahmen eingeführt werden, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bessere Einsicht in die Qualität der Pflegeanbieter erhalten. Das wird auch dazu führen, dass sich die Qualität in Pflegeeinrichtungen erhöht.


Das könnte Sie auch interessieren

18. Dezember 2017

Neue Regeln für die Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, fühlen sich viele auf die Zeit im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt schlecht vorbereitet. Obwohl das sogenannte "Entlassmanagement" bereits seit 2012 Bestandteil der Versorgungsgesetzgebun...
23. August 2017

Nachteile durch Pflegegrad 1

Alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die seit dem 01.01.2017 einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt haben, werden nach neuen Richtlinien begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft. Die neuen Begutachtungsregeln sind im Zug...
27. Februar 2023

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis Manche Menschen, die eine körperliche Beeinträchtigung haben oder anders eingeschränkt sind, beantragen keinen Schwerbehindertenausweis, obwohl ihnen möglicherweise ein solcher zusteht. Vielleicht m...