Einige Änderungen durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz,das zu großen Teilen bereits im letzten Jahr in Kraft getreten ist, sind erst im Jahr 2014 wirksam geworden. Es handelt sich um Änderungen, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen künftig mehr Transparenz in Bezug auf die Auswahl eines Pflegheims bieten.
Hiernach sind vollstationäre Einrichtungen seit Beginn des Jahres dazu verpflichtet, im Anschluss an eine Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln in dem Pflegeheim geregelt sind. Zudem sollen die Einrichtungen darauf hinweisen, ob Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten und Apotheken bestehen oder ob eine Einbindung in ein Ärztenetz besteht.
Diese Informationen können für die Betroffenen wichtige Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Heimplatzes darstellen, da neben der kontinuierlichen Versorgung durch einen Hausarzt die Möglichkeit einen Facharzt zeitnah zu konsultieren von entscheidender Bedeutung ist.
Die Pflegekassen sind in diesem Kontext laut Gesetz dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die genannten Informationen künftig in einer leicht verständlichen und übersichtlichen Form abgerufen werden können.
Die Transparenz zur Qualität von Pflegeanbietern in Deutschland ist nach wie vor sehr begrenzt. Deswegen ist jeder weitere Schritt zu mehr Transparenz ein wichtiger. Trotz allem müssen in Zukunft noch weitere Maßnahmen eingeführt werden, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bessere Einsicht in die Qualität der Pflegeanbieter erhalten. Das wird auch dazu führen, dass sich die Qualität in Pflegeeinrichtungen erhöht.