Besondere Leistungen in der Corona Krise
Der Bundestag und auch der Bundesrat haben in der letzten Woche das 2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage verabschiedet. Dieses Gesetz enthält auch einige Neuerungen, die die Pflege betreffen.
Wir haben für Sie die neusten Entwicklungen zusammengefasst, die Ihre Pflegesituation hoffentlich etwas erleichtern können:
Entlastungsbeträge aus 2019 bis Ende September 2020 nutzbar
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse über 125 Euro pro Monat für alle Pflegegrade. Den Entlastungsbetrag kann man einsetzen, um Unterstützung im Haushalt und Betreuungsleistungen durch zugelassene Anbieter (Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen können, wie z.B. Pflege- oder Betreuungsdienste) zu finanzieren. Er kann angespart werden, das heißt, dass man ihn auch später einsetzen kann, wenn man ihn in einem Monat nicht ausgibt. Normalerweise können Beträge aus dem Vorjahr bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden. Diese Frist wurde nun für 2020 um 3 Monate verlängert. Sie können also angesparte Entlastungsbeträge aus 2019 noch bis Ende September abrufen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können nun die 125 auch für Hilfen einsetzen, die keinen Qualifikationsnachweis (also eine Zulassung zur Abrechnung mit der Pflegekasse) erbringen müssen. Diese Option ist aktuell leider nur dann möglich, wenn der Entlastungsbetrag bisher durch einen zugelassenen Anbieter genutzt wurde, der diese Tätigkeit aufgrund von Corona nicht mehr ausführen kann (z.B. aufgrund von Personalmangel).
Außerdem beginnen die einzelnen Bundesländer, die Voraussetzungen für die Zulassung der Anbieter zu überarbeiten. In NRW und Sachsen gibt es schon neue Regelungen, dass Entlastungsleistungen vorerst befristet bis 30.9. auch von Personen ohne Qualifikationsnachweis erbracht werden können, wenn sie nicht im selben Haushalt leben und nicht die eingetragene Pflegeperson sind. Bitte fragen Sie bei uns oder Ihrer Pflegekasse nach, welche Regelungen für Ihre Situation gelten, bevor Sie ein Hilfsangebot ohne Qualifikationsnachweis engagieren.
Kurzfristige Freistellung von der Arbeit verlängert
Aus Kulanz wurde es in den letzten Wochen schon so gelebt und wir hatten darauf auch schon hingewiesen, jetzt ist es offiziell: Eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit für bis zu 10 Tage kann normalerweise nur genommen werden, wenn eine Pflegesituation das erste Mal auftritt und die Pflege organisiert werden muss. Nun kann die kurzfristige Freistellung auch genommen werden, wenn eine Versorgungslücke zu Hause entsteht, weil z.B. die Tagespflege geschlossen hat oder eine Pflegekraft ausfällt. Das Pflegeunterstützungsgeld, das es in diesem Zusammenhang von der Pflegekasse als Ausgleich für den Lohnausfall gibt, wird in diesem Fall auch gezahlt. Außerdem wird der Anspruch auf 20 Tage erhöht vorerst bis zum 30. September. Dafür muss aber ein Nachweis für die ausgefallene Pflege erbracht werden.
Entlassmanagement im Krankenhaus
Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements derzeit Verordnungen für 14 statt bisher 7 Tagen ausstellen, also Verordnungen für häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel. Das gilt insbesondere dann, wenn dadurch zusätzliche Praxisbesuche vermieden werden können.
Corona-Tests
Auch ohne das Vorliegen von Symptomen sollen künftig die Krankenkassen Coronavirus- und Antikörpertests finanzieren. Dies dürfte zum Beispiel dann interessant werden, wenn Ihr Angehöriger in ein Pflegeheim einziehen soll, da alle Pflegeheime bei der Aufnahme einen aktuellen negativen Coronatest verlangen. Auch die Gesundheitsämter können die Kosten über die Krankenkassen abrechnen.
Uns von Amiravita ist es ein großes Anliegen, unseren Kunden mit Fachwissen und Empathie zur Seite zu stehen. Da jede Pflegesituation einzigartig ist, legen wir Wert darauf, gemeinsam mit den Betroffenen eine individuelle Lösung zu finden um eine drohende Krise- die durch Corona noch weiter erschwert wird- zu bewältigen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.
Ihr Amiravita-Team