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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Wohnumfeldverbesserung

Amiravita News, 14. November 2022

Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

Viele pflegebedürftige Menschen kommen in ihrer eigenen Wohnung aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen und den Gegebenheiten der Wohnung nicht mehr gut zurecht. Die Leistung Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse soll dazu dienen, die Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern, sowie dem Pflege-bedürftigen ein selbständiges Leben zu ermöglichen. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse können notwendige Umbauten in der Wohnung der pflegebedürftigen Person bezahlt werden.

 Dazu gehört sowohl die gesamte Umorganisation der Wohnung bzw. des Hauses wie zum Beispiel die Anpassung der Wohnungsaufteilung auf veränderte Anforderungen. Vielleicht war das Haus einmal für die Bedürfnisse von jüngeren Bewohnern und Familien geplant und nun muss zum Beispiel für das nun dort wohnende ältere Ehepaar ein Stockwerktausch stattfinden, insbesondere in Einfamilienhäusern sind häufig das Bad und das Schlafzimmer in oberen Etagen eingerichtet.

Aber auch für viele weitere Einzel-Maßnahmen kann ein Antrag auf Wohnumfeldverbesserung gestellt werden, wie zum Beispiel:

 Allgemeine Maßnahmen

  • Einbau eines Personenaufzuges im eigenen Haus
  • Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzfläche
  • Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe (zum Beispiel für Rollstuhlfahrer)
  • Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten
  • Einbau von fest installierten Rampen und Treppenlifte
  • Türvergrößerung und Abbau von Türschwellen
  • Einbau einer Gegensprechanlage
  • Einbau von Sicherungstüren zur Vermeidung einer Selbst- bzw. Fremdgefährdung bei desorientierten Personen
  • Bei einer bereits installierten Türöffnungs- und Türschließungsanlage eine Absenkung der Anlage in Greifhöhe bzw. behindertengerechten Anpassung
  • Absenkung des Türspions
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, zum Beispiel ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage
  • Beseitigung von Stolperquellen, Rutsch- und Sturzgefahren durch anderen Bodenbelag
  • Installation der Lichtschalter, Steckdosen und/oder Heizungsventile in Greifhöhe
  • Ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte

Bewegungsfläche

  • Umbaumaßnahmen zur Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, zum Beispiel durch Installation der Waschmaschine in der Küche anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse)
  • Anbringung von elektrisch betriebenen Rollläden, sofern der Pflegebedürftige zur Linderung seiner Beschwerden ständig auf einen kühlen Raum angewiesen ist und eine Unterbringung nur in diesen Räumen erfolgen kann

 Bad und WC

  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlaufen oder Schlauchbrause
  • Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließendes warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht wie bisher aufbereitet werden kann
  • Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind
  • Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Rutschhemmende Bodenbeläge in der Dusche
  • Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist
  • Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche
  • Anpassung der Höhe der Einrichtungsgegenstände
  • Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch Einbau eines Sockels
  • Anpassung der Höhe des Waschtisches (ggf. Einbau eines höhenverstellbaren Waschtisches) zur Benutzung im Sitzen beziehungsweise im Rollstuhl

 Schlafzimmer

  • Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines freien Zugangs zum Bett
  • Verwendung von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Installation von Lichtschaltern und Steckdosen, die vom Bett zu erreichen sind

Küche

  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlaufen oder Schlauchbrause
  • Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließendes warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht wie bisher aufbereitet werden kann
  • Veränderung der Höhe von zum Beispiel Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle als Sitzarbeitsplätze
  • Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Kücheneinrichtung
  • Absenkung von Küchenoberschränken (gegebenenfalls maschinelle Absenkungsvorrichtung)
  • Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken (gegebenenfalls durch Einhängekörbe)

Materialkosten für Umbaumaßnahmen, die selbst durchgeführt werden, können ebenfalls erstattet werden, aber diese unbedingt vorher beantragen!

Wer hat Anspruch auf Wohnumfeldverbesserung?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben, wenn sie dauerhaft in der Häuslichkeit leben, einen Anspruch auf Wohnumfeldverbesserung. Dieser Anspruch ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades und beläuft sich auf einen Zuschuss von maximal 4000 Euro für eine zusammenhängende Maßnahme.

Um die Wohnumfeldverbesserung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraus-setzungen erfüllt sein:

  • Es muss mindestens ein Pflegegrad 1 vorhanden sein. 
  • Die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden.

Die Leistung MUSS beantragt werden, damit man sie nutzen kann. Erst wenn die Pflegekasse die Übernahme der Kosten bewilligt hat, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Rückwirkend wird diese Leistung nicht gezahlt.

Wie hoch ist die Leistung Wohnumfeldverbesserung?

Die Pflegekassen gewähren bei einer Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro für eine zusammenhängende Maßnahme. Es werden nur Kosten erstattet, die nachweislich entstanden sind. Die Höhe ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

Eine zusammenhängende Maßnahme können tatsächlich mehrere Umbauten sein, die gleichzeitig beantragt und durchgeführt werden, z.B. der Einbau einer kleinen Rampe für die Stufen vor dem Haus und die Verbreiterung einer Tür.

Man kann den Zuschuss auch ein zweites Mal beantragen. Die Chancen auf eine Bewilligung sind allerdings besser, wenn sich die Pflegesituation verschlechtert hat. Idealerweise ist dies durch eine Bestätigung eines  höheren Pflegegrades dokumentiert.

Umzug

Wenn Ihre Wohnung nicht barrierefrei ist und die oben genannten Umbaumaßnahmen nicht möglich sind: Dann können Sie bei der Pflegekasse auch einen Antrag stellen, dass im Rahmen des Budgets für Wohnumfeldverbesserung ein Teil von Umzugskosten übernommen wird. Diese Möglichkeit besteht unter Umständen, wenn der Umzug die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht, beziehungsweise die häusliche Pflege erleichtert. Allerdings wird die Pflegekasse gegebenenfalls prüfen, ob die neue Wohnung dafür geeignet ist. Auch hier gilt, den Antrag auf den Zuschuss vorher stellen und die Genehmigung abwarten.


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