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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Pflegeauszeiten kennen und nutzen

Amiravita News, 24. Mai 2022

Pflegeauszeiten kennen und nutzen

Für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen ist es häufig schwierig, die berufliche Tätigkeitmit der Versorgung des Betroffenen in Einklang zu bringen. Hierbei sollen Pflegeauszeiten helfen, die Flexibilität der pflegenden Person zu erhöhen und dadurch die Versorgung zu erleichtern.

Für welche Angehörigen können die Pflegeauszeiten genutzt werden?

Die Pflegeauszeiten können für eine Reihe an Angehörigen genutzt werden. Hierzu gehören: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwistern, Ehegatten, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Partner in lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften sowie für Schwägerinnen und Schwager, eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder und Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder.

Kurzfristige Freistellung von der Arbeit für bis zu 10 Tage

Wenn eine Pflegesituation akut neu auftritt, oder sich eine bestehende Pflegesituation verschlechtert, ist es möglich sich bis zu 10 Arbeitstage freistellen zu lassen. Hierfür benötigen Sie entweder eine ärztliche Bescheinigung oder Dokumente des Medizinischen Dienstes (MD), aus denen die neu aufgetretene bzw. sich verschlechternde Pflegesituation klar hervorgeht.

Praxisbeispiel: Ihr Schwiegervater ist gestürzt und befindet sich aktuell im Krankenhaus. Bisher gibt es keine Hilfsmittel oder Unterstützung durch z.B. einen Pflegedienst. Ein Pflegegrad muss durch das Krankenhaus erst beantragt werden. Hierbei könnten Sie die 10-tägige Auszeit nutzen, um die Versorgung zu Hause zu organisieren.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung bei der kurzfristigen Freistellung für bis zu 10 Tage?

Während der zehntägigen Auszeit haben Sie einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in Form des Pflegeunterstützungsgeldes, das Ihnen von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt wird. Das Brutto- Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent Ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes.

Coronabedingte Anpassung: Aktuell ist es möglich bis zu 20 Arbeitstage im Akutfall in Anspruch zu nehmen. Das Pflegeunterstützungsgeld, kann derzeit auch dann beantragt werden, wenn es bedingt durch Corona zu einem Versorgungsengpass gekommen ist, den die Angehörigen selbst auffangen müssen. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld beträgt ebenfalls bis zu 20 Tage. Hierzu zählt z.B. der Ausfall der Tagespflege oder der Betreuungsperson durch Corona. Dies gilt bis zum 30.Juni 2022.

Pflegeauszeit für bis zu 6 Monate

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person, die mindestens den Pflegegrad 1 hat, in häuslicher Umgebung pflegen, gibt es die Möglichkeit sich bis zu 6 Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Die Auszeit muss mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden.

Praxisbeispiel: Ihre Lebenspartnerin leidet an einer Krebserkrankung und erhält eine Therapie, die zwar gute Heilungschancen hat, sich aber auch sehr belastend auswirken kann. Sie möchten die Therapie so gut wie möglich begleiten und müssen dafür Arbeitszeit reduzieren. In diesem Fall könnten Sie über die Pflegezeit für bis zu 6 Monate Ihre Stunden reduzieren und im Anschluss wieder voll einsteigen.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung während der 6-monatigen Pflegezeit?

Eine Fortzahlung der Vergütung wird nicht gewährleistet. Jedoch haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Lebensunterhalt besser bestreiten zu können. Es ist auf die Hälfte des eigenen Nettoeinkommens begrenzt. Dieses Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Der entliehene Betrag wird nach Ende der Pflegezeit in Schritten zurückgezahlt.

Wichtig: Sobald Sie sich vollständig von der Arbeit freistellen lassen, besteht kein Schutz durch die Kranken- und Pflegeversicherung. Um diesen müssen Sie sich selbst kümmern. Hierbei ist es entweder möglich, sich ggf. in eine Familienversicherung aufnehmen zu lassen, oder einen Antrag auf Erstattung der Beiträge bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person zu stellen.

Familienpflegezeit für 24 Monate

Laut Gesetz können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige in der häuslichen Umgebung zu versorgen. Die Familienpflegezeit kann auch anteilig genutzt werden (z.B. für 12 Monate) und während sie genutzt wird, in Absprache mit dem Arbeitgeber, um die Maximaldauer von 24 Monaten verlängert werden. Es ist jedoch nicht möglich, die Familienpflegezeit über mehrere Jahre zu stückeln. Die Familienpflegezeit muss mindestens 8 Wochen vor der Inanspruchnahme schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden. Der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten.

Praxisbeispiel: Ihre Mutter leidet unter einer Alzheimer Demenz und baut zunehmend ab. Sie haben zwar schon viel Unterstützung organisiert, müssen aber mehr vor Ort sein, um den Alltag zu begleiten. Im Rahmen der Familienpflegezeit haben Sie die Möglichkeit Ihre Arbeitszeit auf 15 Stunden- oder mehr- in der Woche zu reduzieren.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung während der Familienpflegezeit?

Um die Reduzierung des Arbeitsentgelts auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann später auch in Raten wieder zurückgezahlt werden. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Lohnausfalls, wobei grundsätzlich die Hälfte der Gehaltsdifferenz als monatliches Darlehen ausgezahlt wird.

Coronabedingte Anpassung: Im Rahmen der Flexibilisierung des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes ist es bis zum 30. Juni 2022 möglich die Auszeiten in einer kürzeren Frist und auch per E-Mail anzukündigen und verbleibende Monate der Pflege- und Familienpflegezeit bis zur Gesamtdauer von bis zu 24 Monaten zu nutzen, wenn eine der Auszeiten begonnen werden musste, da es einen coronabedingten Betreuungsengpass gab.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Um nahe Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten zu können, können Sie sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob der nahe Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt wird oder sich beispielsweise in einem Hospiz befindet. Man kann in dieser Situation entweder einen Teil der oben beschriebenen 6-monatigen Pflegezeit oder einen Teil der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Die Freistellung sollte mindestens 10 Arbeitstage vorher angekündigt werden. Voraussetzung für diese Auszeit ist keine Pflegebedürftigkeit, sondern lediglich eine ärztliche Bescheinigung über die begrenzte Lebenserwartung.

Praxisbeispiel: Ihr Vater leidet an schweren Organschäden und wird, laut ärztlicher Prognose, nicht mehr lange Leben. Sie möchten seine letzte Zeit so gut wie möglich ein einem Hospiz oder in der eigenen häuslichen begleiten und sich in der Familie gegenseitig unterstützen.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung während der Begleitung in der letzten Lebensphase?

Während der Begleitung der letzten Lebensphase ist es ebenfalls möglich ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. 

Hinweis zur Brückenteilzeit

Beschäftigte, die aus persönlichen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, haben einen Anspruch auf Teilzeit und später auch auf Rückkehr zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dies gilt nur für Betriebe mit mindestens 45 Mitarbeitern. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn der Wunsch nach befristeter Teilzeit ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Diese Brückenteilzeit ist zwar nicht auf Pflegesituationen beschränkt, kann aber auch gut für die Pflege eines Angehörigen genommen werden.


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