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Digitaler Nachlass

Amiravita News, 26. Oktober 2022

Wie hinteralasse ich mein digitales Erbe? Digitaler Nachlass

Wenn eine Person die eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann oder gar verstirbt, bleiben oft Online-Verträge und Nutzerkonten zurück, die Angehörige nur über Umwege verwalten bzw. löschen können. Neben der Regelung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sollten Sie daher auch den digitalen Nachlass klären.

Was versteht man unter einem digitalen Nachlass?

Mit dem digitalen Nachweis (auch digitales Erbe genannt) sind vielfältige Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzer gemeint: Insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Auch Fotos, Dokumente in einer Cloud gehören dazu. Laut Gesetz erben die benannten Personen oder gesetzlichen Erben alles, also auch den digitalen Nachlass.

Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

In den meisten Fällen werden Benutzerkonto nicht automatisch gelöscht nur, weil eine Person nicht mehr aktiv ist. Daher ist es relevant gerade die eigenen Online-Zugänge so darzulegen, dass diese- natürlich bei Bedarf auch zu Lebzeiten- stellvertretend verwaltet werden können.

Wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln?

Ähnlich wie bei einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, um die digitale Vorsorge zu betreuen. Es sollte eine genaue Auflistung der einzelnen Benutzerkonten und Passwörter erfolgen, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Und es sollte genau festgelegt werden, was mit den einzelnen Konten passieren soll.

Wie kann ich relevante Daten weitergeben?

Die eigene Anordnung von Passwörtern und Benutzerkonten auf losen Zetteln oder in schwer zu entziffernder Handschrift, kann für Außenstehende sehr verwirrend sein. Um dem entgegenzuwirken, macht es Sinn eine Liste zu erstellen. Folgende Punkte sollten Sie aufführen: Anbieter, Benutzername und Passwort. Um die Daten aufzulisten, stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

  1. Erstellen einer Übersicht: Notieren oder tippen Sie relevante Daten auf einer Liste und deponieren Sie diese so, dass sie bei Bedarf gut aufzufinden ist (z.B. direkt bei der Patientenverfügung). Um sicher zu gehen, können geschriebene Listen auch in einem Tresor oder einem Bankschließfach deponiert werden.

Hinweis: Neben den Zugangsdaten sollte detailliert geregelt werden, wie z.B. in welchem Fall mit welchem Account verfahren werden und wie mit im Netz vorhandenen Fotos umgegangen wird. Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten - Computer, Smartphone, Tablet - und dort gespeicherten Daten geschehen soll.

Ein Muster, wie eine solche Übersicht aussehen kann, stellt Ihnen z.B. die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung www.verbraucherzentrale.nrw/Muster

  1. Nutzen Sie ein Passwortverwaltungsprogramm:
    Da Passwörter nicht unverschlüsselt auf dem PC abgelegt werden sollten, macht es Sinn ein Programm zu nutzen in dem diese sensiblen Daten gut aufgehoben sind. Ein Passwortverwaltungsprogramm, auch Passwortmanager genannt, dient dazu, Benutzernamen und Passwörter durch Verschlüsselung und ein komplexes Masterpasswort zu verwalten. Es funktioniert ähnlich wie das Notizbuch, das in einer Schublade eingeschlossen ist, deren Inhalt nur der Eigentümer bzw. die Eigentümerin kennt. Der Vorteil ist, dass sich betroffene Person sich nur noch ein einzelnes statt vieler verschiedener Passwörter merken muss. Sichere Passwörter werden dann automatisch durch den Passwortmanager erstellt.

Das Programm ist in der Regel dazu in der Lage eine Übersicht der Daten aufzulisten, die ausgedruckt und bei Bedarf an die Vertrauensperson weitergegeben werden können

Hinweis: Weitere Informationen zur Funktion eines Passwortverwaltungsprogramms können Sie direkt über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), erfahren:  www.bsi.bund.de

  1. Speichern auf einem USB-Stick:
    Die erstellte Liste mit den Passwörtern kann auch auf einem USB-Stick gespeichert werden. Sie können einen USB-Stick ohne Passwort oder einen verschlüsselten USB-Stick nutzen. Bei letzterem können Sie, wenn Sie ganz sicher gehen möchten, die Zugangsdaten zu dem Stick ebenfalls in einem Bankschließfach oder Tresor verwahren. Ein USB-Stick sollte in jedem Fall so gelagert werden, dass er keinen negativen Bedingungen wie Hitze oder Kälte ausgeliefert ist, da die Daten sonst evtl. verloren gehen können.

Was ist darüber hinaus zu beachten?

Die Person, welche Sie als digitalen Nachlassverwalter einsetzen wollen, sollten Sie in Ihrer Vollmacht erwähnen und darauf achten, dass das Dokument auch über den Tod hinaus gültig ist. Diese Vertrauensperson sollte auch darüber im Bilde sein, wo sich Ihre Account-Auflistung befindet.

Alternativ gibt es auch Firmen, die die kommerzielle Verwaltung eines digitalen Nachlasses anbieten. Hierbei ist leider nicht immer genau zu beurteilen, wie sicher diese Konzepte sind. Sollten Sie diese Variante in Erwägung ziehen, informieren Sie Sich genau zu Sicherheit, Leistungsumfang und Kosten.

WICHTIG: Achten Sie darauf, keinem Unternehmen Ihre Passwörter oder entsprechende Endgeräte anzuvertrauen! Es besteht das Risiko, dass diese sensiblen Daten in falsche Hände geraten.


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