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Aktuelles | Amiravita GmbH https://www.amiravita.de/aktuelles Sat, 27 Apr 2024 15:48:35 +0000 de-de Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_pflegeauszeiten https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_pflegeauszeiten Berufliche Auszeit für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, ihre beruflichen Verpflichtungen mit der Pflege von nahen Familienmitgliedern zu vereinbaren. In Deutschland gibt es deshalb verschiedene Möglichkeiten, eine Auszeit für die Pflege zu nehmen.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die kurzfristige Freistellung für 10 Tage, die Pflegezeit für bis zu 6 Monate und die Familienpflegezeit für 24 Monate vor.

Die Auszeiten können für nahe Angehörige genommen werden. Hierzu zählen:

  • Ehegatten, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Partner in lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften
  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwager, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
  • Eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder und Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners sowie für Schwieger- und Enkelkinder

Wenn die Pflege von einem pflegebedürftigen Angehörigen übernommen wird, darf auch gleichzeitig eine Unterstützung durch Dritte oder einem ambulanten Pflegedient erfolgen.

Auch wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person kommt, endet die Pflegezeit grundsätzlich nicht.

Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung der Pflegeauszeit – höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn – bis zur Beendigung der Pflegezeit oder der anderen Freistellungen nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle ausnahmsweise für zulässig erklärt werden.

Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Möglichkeiten zur Freistellung:

Kurzfristige Freistellung für 10 Tage:

Die kurzfristige Freistellung ermöglicht es Beschäftigten, sich für bis zu 10 Tage freistellen zu lassen, um in akuten Pflegesituationen die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren. Eine akute Pflegesituation gemäß Pflegezeitgesetz liegt dann vor, wenn sie plötzlich, also unvermittelt und unerwartet, auftritt. Eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit, die unverändert ist, bei der eine Versorgungslücke entsteht, ist kein ausreichender Grund.

Sie müssen Ihre Verhinderung und die voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Eine bestimmte Form und Ankündigungsfrist der Mitteilung ist nicht nötig. Diese Regelungen gelten gegenüber allen Arbeitgebern, unabhängig von der Größe des Unternehmens

Bei dieser Form der Freistellung erfolgt ein finanzieller Ausgleich in Form des Pflegeunterstützungsgeldes. Dies soll die die pflegenden Angehörigen dabei unterstützen, kurzfristig ihre beruflichen Verpflichtungen zu unterbrechen und die Pflege zu gewährleisten.

Das Pflegeunterstützungsgeld wird Ihnen von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt. Um es in Anspruch zu nehmen, müssen Sie ohne Verzögerung einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Sie erhalten 90 Prozent Ihres tatsächlich ausgefallenen Nettoverdienstes, maximal jedoch 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung pro Tag. Davon werden noch verschiedene Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, zum Beispiel für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Da diese Freistellung für die Organisation der Pflege zur Verfügung steht, muss Ihr Angehöriger noch keinen vom medizinischen Dienst festgestellten Pflegegrad haben, die Pflegebedürftigkeit muss jedoch vorliegen. Ihr Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen sowie die Notwendigkeit, dass die Organisation der Pflege bewältigt werden muss, bestätigt.

Die Nutzung dieser kurzfristigen Freistellung für 10 Tage ist flexibel gestaltet, und die Tage müssen nicht ununterbrochen genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, sich mehrmals für kurze Zeiträume freizunehmen. Des Weiteren kann der Anspruch auf mehrere Personen aufgeteilt werden, sodass beispielsweise zwei Geschwister jeweils 5 Tage in Anspruch nehmen können. Der Gesamtanspruch ist auf 10 Arbeitstage pro zu pflegende Person begrenzt.

Wenn ein weiterer, anderer naher Angehöriger pflegebedürftig wird, besteht die Möglichkeit, sich erneut für 10 Tage freistellen zu lassen.

Seit dem 1. Januar 2024 kann rechtlich der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld jährlich genutzt werden, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Da sich die Voraussetzungen nicht geändert haben – es muss sich um eine neu auftretende oder akut verschlechternde Pflegesituation handeln – dürfte es in der praktischen Anwendung voraussichtlich keine Veränderungen geben.

Pflegezeit für bis zu 6 Monate:

Die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ermöglicht es Beschäftigten, sich bis zu 6 Monate entweder ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Im Gegensatz zur kurzfristigen Freistellung gibt es hier jedoch keinen finanziellen Ausgleich vom Staat. Stattdessen bietet der Staat ein zinsloses Darlehen an, das nach der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt werden muss. Dies stellt eine finanzielle Herausforderung für viele dar, aber die längere Dauer der Pflegezeit ermöglicht eine intensivere Betreuung des Pflegebedürftigen.

Die Pflegezeit kann für eine pflegebedürftige Person jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden und muss mindestens zehn Arbeitstage vorher beim Arbeitgeber angekündigt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Freistellung ist eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch die Pflegekasse oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Das bedeutet, Ihr Angehöriger muss mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft worden sein.

Der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht leider nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.

Eine Fortzahlung der Vergütung wird nicht gewährleistet. Jedoch haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um den Lebensunterhalt besser bestreiten zu können. Es ist auf die Hälfte des eigenen Nettoeinkommens begrenzt. Dieses Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten. Der entliehene Betrag wird nach Ende der Pflegezeit in Schritten zurückgezahlt.

Kranken- und Pflegeversicherung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin können in diesem Fall nur über die Familienversicherung übernommen werden, wenn er bzw. sie verheiratet ist. Jedoch erstattet die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen auf Antrag den Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages, auch bei privaten Krankenversicherungen.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit direkt im Anschluss an die Pflegezeit die Familienpflegezeit (s.u.) zu nutzen. Die Gesamtdauer darf allerdings höchstens 24 Monate betragen. Dies muss spätestens 3 Monate vor Beginn angekündigt werden.

Familienpflegezeit für bis zu 24 Monate:

Beschäftigte können nach dem Familienpflegezeitgesetz für maximal 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige in der häuslichen Umgebung zu versorgen. Das Gehalt zahlt der Arbeitgeber dann entsprechend ebenfalls reduziert. Die Hälfte der Gehaltsdifferenz kann als zinsloses Darlehen vom Staat beantragt werden, das nach der Auszeit in Raten zurückgezahlt werden muss.

Diese Option ermöglicht eine langfristige Balance zwischen Arbeit und Pflege, jedoch auf Kosten eines reduzierten Einkommens. Die finanzielle Unterstützung durch das zinslose Darlehen mildert zwar die Einkommenseinbußen, stellt aber dennoch eine finanzielle Belastung für pflegende Angehörige dar.

Die Familienpflegezeit kann auch anteilig genutzt werden (z.B. für 12 Monate) und während sie genutzt wird, in Absprache mit dem Arbeitgeber, um die Maximaldauer von 24 Monaten verlängert werden. Es ist jedoch nicht möglich, die Familienpflegezeit über mehrere Jahre zu stückeln.

Die Familienpflegezeit muss mindestens acht Wochen vor der Inanspruchnahme schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden und erklären, für wie lange und in welchem Umfang die Freistellung erfolgen soll. Der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht leider nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen der Beschäftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe dagegenstehen.

Um die Reduzierung des Arbeitsentgelts auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann später auch in Raten wieder zurückgezahlt werden. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Lohnausfalls, wobei grundsätzlich die Hälfte der Gehaltsdifferenz als monatliches Darlehen ausgezahlt wird

Begleitung in der letzten Lebensphase und Minderjähriger

Um nahe Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten zu können, können Sie sich bis zu drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob der nahe Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt wird oder sich beispielsweise in einem Hospiz befindet.

Man kann in dieser Situation entweder einen Teil der oben beschriebenen 6-monatigen Pflegezeit oder einen Teil der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Die Freistellung sollte mindestens zehn Arbeitstage vorher angekündigt werden. Voraussetzung für diese Auszeit ist keine Pflegebedürftigkeit, sondern lediglich eine ärztliche Bescheinigung über die begrenzte Lebenserwartung.

Die Auszeiten können für Angehörige von minderjährigen Pflegebedürftigen unabhängig davon, ob der nahe Angehörige in häuslicher Umgebung gepflegt wird, in Anspruch genommen werden.

Fazit:

Die verschiedenen Optionen für Auszeiten von der Arbeit, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile. Die kurzfristige Freistellung ermöglicht schnelle Reaktionen, während die Pflegezeit für bis zu sechs Monate eine längere Auszeit ohne finanzielle Unterstützung darstellt. Die Familienpflegezeit bietet eine langfristige Lösung, jedoch mit finanziellen Einbußen. Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige die für ihre individuelle Situation am besten geeignete Option wählen und sich bewusst über die finanziellen Auswirkungen informieren.

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News Mon, 15 Apr 2024 11:04:32 +0000
Parkinson-Erkrankung - erkennen und verstehen https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_parkinson https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_parkinson Die Parkinson-Krankheit- Erkennen und Verstehen

Am 11. April ist Welt-Parkinson-Tag. Dieser Tag dient nicht nur dazu, das Bewusstsein für Parkinson zu schärfen, sondern auch, um Solidarität mit den Millionen von Menschen weltweit zu zeigen, die von dieser komplexen neurologischen Erkrankung betroffen sind. Parkinson ist eine Krankheit, die nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch ihrer Familien und Pflegekräfte prägt.

Bei der Parkinson-Krankheit, auch bekannt als Morbus Parkinson oder Parkinson-Syndrom, handelt es sich um eine chronisch fortschreitende neurodegenerative Erkrankung. Sie führt zu steifen Muskeln, verlangsamten Bewegungen und unkontrollierbarem Zittern. Nach der deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen sind allein in Deutschland 400.000 Menschen von der Erkrankung betroffen.

Ursachen und Unterschiede

Das menschliche Gehirn gliedert sich in verschiedene Bereiche, von denen jeder spezifische Funktionen erfüllt. Bei Parkinson-Erkrankungen kommt es zum fortschreitenden Absterben von Nervenzellen, die sich im Mittelhirn oder genauer gesagt in der sogenannten schwarzen Substanz (Substantia nigra) befinden. Diese Nervenzellen sind für die Produktion von Dopamin verantwortlich, einem wichtigen Neurotransmitter. Dopamin spielt eine entscheidende Rolle bei der Steuerung von Bewegungen.

Die Ursache für das Absterben der Zellen ist noch nicht abschließend geklärt, wird jedoch hauptsächlich darin vermutet, dass bestimmte Eiweißmoleküle (sog, Alpha. Synuklein) Verklumpungen in den betroffenen Zellen bilden.  

Etwa 75 Prozent aller Parkinson-Syndrome werden durch das idiopathische Parkinson-Syndrom verursacht. Dieses Syndrom ist eine eigenständige Erkrankung ohne anderweitige greifbare Ursache. Es wird auch als der “klassische” Parkinson bezeichnet.

Neben dieser häufigsten Form gibt es noch andere Varianten zu denen die genetisch bedingte Form von Parkinson, das sekundäre Parkinson Syndrom und das atypische Parkinson Syndrom zählen.

Die genetisch bedingten Formen von Parkinson sind sehr selten und werden durch erblich bedingt Veränderungen verursacht. Das sekundäre Parkinson-Syndrom kann durch verschiedene Faktoren, wie Medikamente, Vergiftungen, Hirnverletzungen oder bestimmte Erkrankungen ausgelöst werden. Ein atypisches Parkinson Syndrom ist wiederrum auf verschiedenartige neurodegenerative Erkrankungen zurückzuführen.

Die Symptome können ähnlich sein, aber die zugrunde liegenden Gründe sind unterschiedlich. Nur eine ausführliche Diagnose kann dazu beitragen, die Erkrankung zu behandeln bzw. das Fortschreiten zu verlangsamen.

Frühe Anzeichen und Symptome

Die Symptome der Parkinson-Krankheit entwickeln sich oft schleichend, werden im Verlauf ausgeprägter und beeinflussen zunehmend den Alltag und die Selbständigkeit der Betroffenen.

Erste Anzeichen können bereits viele Jahre vor den Hauptsymptomen auftreten. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Störungen des Geruchssinns
  • Schlafstörungen
  • Müdigkeit
  • Abgeschlagenheit
  • Verstopfung
  • Stimmungsschwankungen
  • Sehstörungen
  • Veränderung der Feinmotorik, was sich häufig in der Handschrift erkennen lässt

Zu den typischen Symptomen im Verlauf gehören:

  • Schmerzende Muskeln
  • Bewegungsstörungen
  • Steifheit der Muskeln (Rigor)
  • Verlangsamte Bewegungen (Bradykinese)
  • Zittern (Tremor)
  • gehemmtes Mitschwingen der Arme beim Gehen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Schwierigkeiten beim Sprechen und Schlucken

Außerdem kann es neben dem sogenannten „Einfrieren“ von Bewegungen (Freezing) zu Depressionen und geistige Beeinträchtigungen bis hin einer Demenzerkrankung kommen sein.

Möglichkeiten der Diagnostik

Eine Diagnose kann in der Regel durch eine neurologische Untersuchung beim Neurologen oder in einer Ambulanz für Bewegungsstörungen gestellt werden. Hierbei werden unter anderem nuklearmedizinische Untersuchung, ein sogenannter Parenchymultraschall und medikamentöse Testungen durchgeführt.

Bei den medikamentösen Testungen wird geprüft, ob die die motorischen Einschränkungen sich unter der Gabe von definierten Mengen von L-DOPA (Vorstufe von Dopamin, das bei der Parkinsonerkrankung fehlt) oder Apomorphin (Dopaminagonist, Wirkung erfolgt über die Bindungsstellen für Dopamin im Gehirn) verändern.

Therapie als ganzheitlicher Ansatz

Die Verbesserung der Lebensqualität von Parkinson-Patienten erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der medizinische, therapeutische und soziale Aspekte berücksichtigt. Hier sind einige Möglichkeiten, die dazu beitragen können:

  • Dopaminersatztherapie:
    Diese Medikamente helfen, den Dopaminmangel auszugleichen und die Bewegungsfähigkeit zu verbessern.
  • Physiotherapie:
    Gezielte Übungen können die Muskelkraft, Beweglichkeit und Koordination fördern.
  • Ergotherapie:
    Sie unterstützt bei alltäglichen Aktivitäten wie Anziehen, Essen und Schreiben.
  • Logopädie:
    Sprach- und Schlucktherapie zur Verbesserung der Kommunikation und des Schluckens.
  • Bewegung und Aktivität:
    Regelmäßige Bewegung ist wichtig, um die Muskeln zu stärken und die Beweglichkeit zu erhalten.
    Tanztherapie, Tai Chi und Yoga können ebenfalls hilfreich sein.
  • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr:
    Eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst, Gemüse und Ballaststoffen ist empfehlenswert. Ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist wichtig, um Verstopfung zu vermeiden.
  • Psychosoziale Unterstützung:
    Unterstützungsgruppen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen. Psychologische Betreuung kann bei Depressionen und Angstzuständen helfen.
  • Hilfsmittel und Anpassungen:
    Gehhilfen und Rollstühle können die Mobilität verbessern. Sprechhilfen für Patienten mit leiser Stimme.
  • Umfeldgestaltung:
    Ein barrierefreies Zuhause mit rutschfesten Böden und guter Beleuchtung. Griffe und Haltevorrichtungen in Bad und Küche.
  • Kommunikation und soziale Teilhabe:
    Kommunikationshilfen wie Schreibtafeln oder Sprach-Apps. Soziale Aktivitäten und Kontakte mit Freunden und Familie.

Es gibt keine ursächliche Behandlung für Parkinson. Die Therapie zielt darauf ab, die Symptome zu lindern. Dopaminersatztherapie und Physiotherapie sind gängige Ansätze. Die Parkinson-Krankheit ist eine bedeutende Herausforderung, aber Forschung und medizinische Fortschritte helfen, das Leben der Betroffenen zu verbessern.

Es ist wichtig, dass Parkinson-Patienten individuell betreut werden, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen kann dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern.

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News Thu, 11 Apr 2024 08:48:30 +0000
Eldercare in Unternehmen und Institutionen https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_eldecare https://www.amiravita.de/aktuelles/pflegeberatung_eldecare Eldercare in Unternehmen und Institutionen

Kennen Sie den Begriff „Eldercare“? Und welche Rolle spielt das Thema in unserem beruflichen Alltag?

In unserer modernen Arbeitswelt gewinnt das Thema Eldercare im Unternehmenskontext zunehmend an Bedeutung. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig berufstätig und für die Sorge und Pflege älterer Familienangehöriger verantwortlich sind. Organisationen stehen hier vor der Herausforderung, Lösungen zu finden, um ihre Mitarbeitenden in dieser Situation zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und gleichzeitig die Balance zwischen Beruf und Pflegeverantwortung zu ermöglichen.

Was ist Eldercare?

Eldercare bezeichnet die Pflege und Unterstützung älterer Familienmitglieder oder anderer nahestehender Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung benötigen. Dies kann eine Vielzahl von Aktivitäten umfassen, darunter Hilfe bei der täglichen Grundversorgung, medizinische Betreuung, emotionale Unterstützung und die Organisation von Pflegediensten.

Herausforderungen

Die Pflege von älteren Familienangehörigen kann eine physische, emotionale und finanzielle Belastung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen. Die Anforderungen der Arbeit und die Pflegeverantwortung können zu Stress, Überlastung und Burnout führen. Darüber hinaus können fehlende Unterstützungssysteme dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich zwischen ihren beruflichen Verpflichtungen und der Pflege ihrer Angehörigen entscheiden müssen, was ihre Arbeitsleistung und -zufriedenheit beeinträchtigen kann.

Organisatorische Einbindung im Unternehmen

Häufig ist die Unterstützung der betroffenen Mitarbeitenden im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) angesiedelt. Ein effektives BGM kann eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen von Eldercare spielen. BGM zielt darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren.

Durch die Integration von Eldercare-Unterstützungsmaßnahmen in das BGM können Betriebe und Institutionen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, die Balance zwischen Arbeit und Pflegeverantwortung zu finden und gleichzeitig ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Das BGM muss keine eigene Abteilung sein und auch nicht so heißen, manchmal übernimmt diese Aufgaben eine Person in der Personalabteilung, heute oft auch HR (Human Ressources) genannt, manchmal ist es im Sozialreferat angesiedelt, oder auch in anderen Bereichen, wie bei der Assistenz der Geschäftsführung. Aber - gleich, wo diese wichtige Aufgabe organisatorisch aufgehangen ist - immer kümmert sich diese Abteilung, diese Person darum, dass in Ihrer Organisation die Unterstützung für betroffene Mitarbeiter angeboten wird.

Unterstützungsmöglichkeiten durch Unternehmen oder Institutionen

Nicht alle möglichen Angebote kann jedes Unternehmen, jede Institution zur Verfügung stellen und nicht jede Lösung passt für die individuelle Situation. Aber vielleicht können wir hier einige Anregungen geben, welche Unterstützungsangebote es eventuell in Ihrem Unternehmen gibt und was Sie auch mit Ihrer Führungskraft besprechen könnten.

  • Flexible Arbeitszeitregelungen:
    Die Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Arbeit an ihre Pflegeverpflichtungen anzupassen. Dies kann die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erleichtern. Auch lebensphasenorientierte Arbeitszeitmodelle könnten helfen.
  • Telearbeit und Homeoffice:
    Die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten und Pflegeverpflichtungen zu erfüllen, ohne den Arbeitsplatz zu verlassen.
  • Pflegezeit und Sonderurlaub:
    Neben den verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten für Pflegeauszeiten bieten manche Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzliche bezahlte oder unbezahlte Pflegezeit, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.
  • Eldercare-Unterstützungsprogramme:
    Dazu zählt die Amiravita. D.h. Ihr Unternehmen hat bereits reagiert und bietet Ihnen die Unterstützung bei der Organisation von Pflegeleistungen. Dazu gehört beispielsweise die Vermittlung von Pflegediensten und die Bereitstellung von Informationen zu allem rund um das Thema Eldercare, Pflege und Gesundheit.
  • Interne Beratungsangebote:
    Die Bereitstellung von Beratungsangeboten durch geschulte Fachkräfte, wie zum Beispiel Pflegelotsen, kann den Mitarbeitenden helfen, mit den Herausforderungen der Eldercare umzugehen und Lösungen zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Auch interne Selbsthilfe, wie ein Pflegestammtisch zum Austausch mit anderen Betroffenen, wird manchmal angeboten.
  • Angebote zur Kinderbetreuung:
    Unternehmen können ihre Mitarbeitenden bei der Organisation von Kinderbetreuung unterstützen, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich verstärkt um ihre älteren Familienangehörigen zu kümmern.
  • Angebote zur mentalen Gesundheit:
    Die emotionale Belastung von Mitarbeitenden, die von Pflege betroffen sind, ist oft hoch. Viele Unternehmen und Institutionen bieten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten auch im Bereich der mentalen Gesundheit an, zum Beispiel Vorträge zu Resilienz oder psychosoziale Beratung.
  • Flexible Versicherungsoptionen:
    Manche Unternehmen bieten flexible, unternehmensspezifische Versicherungsoptionen an, die den Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, ihre Familienmitglieder, einschließlich älterer Angehöriger, in ihre Versicherungspläne einzubeziehen. Dies ist häufig in Konzernen der Fall.
  • Gesundheitsförderung und Prävention:
    Durch die Förderung von Gesundheitsprogrammen und präventiven Maßnahmen können Unternehmen dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden zu verbessern und so das Risiko von Krankheiten und Stress zu reduzieren.
  • Kommunikation und Sensibilisierung:
    Nicht zuletzt ist es hilfreich, wenn im Unternehmen eine offene Kommunikationskultur gefördert wird und die Mitarbeitenden über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Eldercare ausreichend informiert werden. Sensibilisierungskampagnen können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung dieses Themas zu schärfen und Vorurteile abzubauen.

Fazit

Die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bewältigung von Eldercare-Verantwortlichkeiten ist nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern auch eine Investition in die Arbeitsfähigkeit und -zufriedenheit der Belegschaft. Indem Unternehmen und Institutionen geeignete Maßnahmen ergreifen, können sie dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern und gleichzeitig eine positive Unternehmenskultur zu fördern. Durch die Integration von Eldercare-Unterstützungsmaßnahmen in das Betriebliche Gesundheitsmanagement können Unternehmen ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, gesund und leistungsfähig zu bleiben, während sie ihre Pflegeverantwortung wahrnehmen.

Wir ermutigen Führungskräfte dazu, diese Herausforderungen anzuerkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeitenden, die von Eldercare betroffen sind zu unterstützen.

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News Wed, 10 Apr 2024 07:33:50 +0000
Kommunikation mit Angehörigen bei Demenz https://www.amiravita.de/aktuelles/demenz-bei-angeh%C3%B6rigen-von-mitarbeitern https://www.amiravita.de/aktuelles/demenz-bei-angeh%C3%B6rigen-von-mitarbeitern Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen

Verständnis und Empathie

Die Kommunikation mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, verändert sich im Laufe der Krankheit. Insbesondere für pflegende Angehörige ist es wichtig, diese Veränderungen zu verstehen und entsprechend anzupassen. Viele Angehörige stehen selbst noch im Berufsleben und haben so zusätzliche Herausforderungen. Einige einfache Prinzipien in der Kommunikation mit den an Demenz erkrankten Angehörigen können den Umgang erleichtern und zum gegenseitigen Verständnis beitragen.

Wissen zur Erkrankung und Erleben der Betroffenen

Aktuell existieren werden bis zu 50 verschiedene Formen und Mischformen von Demenzerkrankungen beschrieben, die sich bezüglich der Symptome unterschiedlich äußern können. Zu den häufigsten Demenzformen gehören derzeit:

  • Alzheimer Demenz
  • Vaskuläre Demenz
  • Frontotemporale Demenz

Jede Form, kann sich in Verlauf und Symptomen unterscheiden, wobei einige Symptome vermehrt bei allen Varianten gleichermaßen auftreten:

  • Beeinträchtigung der Gedächtnisleistungen
  • Schwierigkeiten bei Planung und Problemlösung
  • Probleme bei gewohnten Tätigkeiten
  • Zeitliche und räumliche Orientierungsprobleme
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Verlegen von Gegenständen
  • Eingeschränktes Urteilungsvermögen
  • Veränderungen von Persönlichkeit und des Verhaltens
  • Schwächen beim Schreiben und Sprechen.

Die Wahrnehmung der Betroffenen kann sich stark verändern, wodurch die Wirklichkeit zunehmend überfordert und Alltagssituationen gar bedrohlich wirken können. Gefühle von Sicherheit und Geborgenheit werden erschüttert, da der Verlust der erworbenen Fähigkeiten betrauert wird. Auch die Fähigkeit zum logischen Denken geht, je nach Form in unterschiedlichem Tempo, verloren. Der an Demenz erkrankte Mensch durchlebt ein Gefühlskarussell aus Wut, Ohnmacht, Scham, Ungeduld, Misstrauen oder gar Angst. 

Das Wissen über diese Veränderungen macht es leichter nachzuvollziehen, warum die Kommunikation mit Demenzerkrankten nicht mehr auf die gewohnte Art und Weise funktioniert.

Stadiengerechte Kommunikation

In der Regel können beim Verlauf einer Demenzerkrankung drei Stadien unterschieden werden: Leichte, mittlere und schwere Demenz. Je nach Stadium kann eine verbale oder eine nonverbale Kommunikation zentral sein.

Leichte Demenz

Bei der leichten Demenz, zu Beginn ist die Wahrnehmung der erkrankten Person kaum verändert, eher werden Gegenstände verlegt, Termine vergessen oder bestimmte und besonders komplexe Ereignisse können nicht mehr abgerufen werden. Teils wirkt die Person durcheinander, fahrig und braucht mehr Zeit um auf eine Frage zu antworten.

In diesem Stadium ist es wichtig, den betroffenen mehr Zeit zu lassen und möglichst gelassen zu reagieren. Zugewandtes sprechen in kürzen Sätzen und das Nutzen von Mimik und Gestik kann die Kommunikation vereinfachen.

Die Kommunikation sollte - auch während dem gesamten Verlauf der Erkrankung - möglichst auf Augenhöhe erfolgen. Begegnen Sie Ihrem Gesprächspartner mit Respekt und Wertschätzung. Vermeiden Sie eine überlegene Haltung und achten Sie darauf, dass Sie sich auf gleicher Ebene begegnen.

Mittelschwere Demenz

Im mittelschweren Stadium können bereits auffällige Denk- und Gedächtnislücken auftreten. Eigentlich benötigen Betroffene mehr Hilfe, ringen aber zugleich mit dem Abbau ihrer Fähigkeiten und versuchen die Auswirkungen zu bewältigen und teils zu verstecken. Je nach Charakter und Demenzform, werden Schutzmechanismen genutzt, indem beispielsweise andere Personen für Fehler verantwortlich gemacht werden oder Humor eingesetzt wird, um die Situation zu verharmlosen.

Hierbei ist es wichtig auf die Gefühlslage der Erkrankten einzugehen und möglichst viel Wertschätzung, Akzeptanz und Liebe zu zeigen. Gemeinsame schöne Erlebnisse können den Umgang entspannen. Gesten, Mimik und Berührungen sind oft effektiver als Worte. Augenkontakt kann eine starke Verbindung herstellen.

Vermeiden Sie Fragen wie “Warum?”, “Wieso?”, “Weshalb?”, “Wann?” und “Wo?”. Formulieren Sie stattdessen positive und einfache Aussagen.

Da die Betroffenen immer sensibler werden, ist es umso wichtiger auf die eigene Körpersprache und das zu achten, was in unserer Stimme „mitschwingt“. Druck und Anspannung von pflegenden Angehörigen können wahrgenommen und teils gespiegelt werden, wodurch es zu unschönen Situationen kommen kann. Ein ruhiges und vertrautes Umfeld kann die Kommunikation fördern.

Schwere Demenz

Desto weiter eine Demenzerkrankung voranschreitet, desto mehr geht die Fähigkeit verloren verbal zu kommunizieren. Die nonverbale Kommunikation durch Zugewandtheit und Berührung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die betroffene Person mit einer Umarmung zu begrüßen oder an die Hand zu nehmen, kann dazu beitragen Wertschätzung zu vermitteln.

Da verbale Kommunikation oft nicht mehr möglich ist, sollten Sie auf nonverbale Signale achten. Beobachten Sie die Körpersprache des Betroffenen. Ein Lächeln, eine liebevolle Berührung oder Augenkontakt können viel ausdrücken.

Techniken der basalen Stimulation, bei denen möglichst viele Sinne angesprochen werden, können den Erkrankungen dabei helfen zu entspannen und die Verständigung erleichtern. Ziel ist es, die verschiedenen Sinne des Betroffenen zu stimulieren und sich körpersprachlich zu verständigen. Berührungen, sanfte Bewegungen und visuelle Reize können eine Verbindung herstellen.

Selbstpflege der Pflegenden

Die Kommunikation mit Demenzerkrankten erfordert Einfühlungsvermögen und Anpassungsfähigkeit. Pflegende Angehörige können durch ihre liebevolle Begleitung einen großen Unterschied im Leben der Betroffenen machen. Um diese Begleitung zu schaffen, ist es wichtig, dass Sie Ihre eigenen Bedürfnisse als Pflegende ebenso wahrnehmen. Nur wenn Sie auf sich selbst achten und möglichst ausgeglichen sind, können Sie auch positive Gefühle vermitteln und Ihr Gegenüber annehmen und wertschätzen. Die Kommunikation mit Menschen mit Demenz erfordert Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Liebe. 

Pausen sind wichtig. Nutzen Sie die Unterstützung durch professionelle Beratung und Unterstützung im Alltag. Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle im Leben der Betroffenen und sollten sich selbst nicht vergessen.

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News Tue, 26 Mar 2024 06:55:11 +0000
Tagespflege für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege https://www.amiravita.de/aktuelles/tagespflege https://www.amiravita.de/aktuelles/tagespflege Tages- oder Nachtpflege

Teilstationäre Pflege -
Eine Betreuungslösung für pflegebedürftige Menschen

Die teilstationäre Pflege, auch bekannt als Tagespflege, ist eine vielseitige und wichtige Betreuungslösung für pflegebedürftige Menschen. Sie bietet oft eine Zwischenlösung zwischen der häuslichen Pflege und einer stationären Einrichtung und ermöglicht es den Betroffenen, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld zu leben, während sie tagsüber professionelle Betreuung und Unterstützung erhalten. Diese Lösung entlastet häufig insbesondere berufstätige Angehörige und trägt damit entscheidend zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Konzept der teilstationären Pflege befassen, ihre Nutzungsmöglichkeiten, ihre Vorteile und ihre Finanzierung darstellen.

Was ist teilstationäre Pflege? Was ist Tagespflege?

Teilstationäre Pflege wird auch Tagespflege genannt, es handelt sich um ein Pflegeangebot für Menschen, die eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung benötigen. Diese kann als Tages- oder Nachpflege konzipiert sein. Häufig wird diese Pflege genutzt für Personen, die tagsüber auf Betreuung angewiesen sind, jedoch weiterhin in ihrer eigenen Wohnung oder bei ihren Angehörigen leben möchten. Deshalb wird häufig der Begriff Tagespflege für diese Leistung der teilstationären Pflege genutzt. Auch in diesem Artikel sprechen wir im Folgenden von der Tagespflege.

Diese Form der Pflege umfasst verschiedene Dienstleistungen wie medizinische Versorgung, Mahlzeiten, Aktivitäten zur Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit sowie soziale Interaktionen. Die Betreuung erfolgt in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen, die oft mit stationären Pflegeeinrichtungen verbunden sind.

Wer nutzt Tagespflege?

Teilstationäre Pflege wird von einer Vielzahl von Menschen genutzt, darunter ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen, Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Menschen, die sich von einem Krankenhausaufenthalt erholen. Die Gründe für die Nutzung können vielfältig sein, aber das gemeinsame Ziel ist es, eine angemessene Betreuung und Unterstützung zu erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Hinweis:

Viele an Demenz erkrankte Menschen begeben sich ungern in fremde Umgebungen. Trotzdem sollten Sie auch für demenzkranke Angehörige eine Tagespflege in Betracht ziehen. Der strukturierte Tagesablauf und die altersgerechten Aktivitäten werden von sehr vielen demenzkranken Menschen sehr gemocht. Für viele an Demenz leidenden Menschen ist der Besuch der Tagespflege nach der Eingewöhnungszeit nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken.

Ablauf und Organisation der Tagespflege

Diese Form der Pflege kann entweder regelmäßig an bestimmten Wochentagen oder auch nur gelegentlich an wenigen Wochentagen in Anspruch genommen werden, je nach den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen. Einige Einrichtungen haben auch samstags geöffnet. Die pflegebedürftigen Menschen wohnen aber nach wie vor in ihrer eigenen Wohnung. Tagespflegeeinrichtungen haben meistens von 9-16 Uhr geöffnet. Es werden in der Regel 12-15 Menschen in einer Einrichtung betreut.

Die teilstationäre Tagespflege beginnt in der Regel am Morgen, wenn die pflegebedürftigen Personen von ihren Angehörigen oder einem Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung gebracht werden. Die genaue Uhrzeit der Abholung hängt oft vom individuellen Zeitplan des Pflegebedürftigen und der Einrichtung ab. In einigen Fällen bieten Tagespflegeeinrichtungen auch einen Transportservice an, der die Teilnehmer von zu Hause abholt und am Abend wieder zurückbringt.

Nach der Ankunft in der Einrichtung werden die Teilnehmer von qualifiziertem Personal begrüßt und erhalten eine individuelle Betreuung entsprechend ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten. Neben ein paar Zwischenmahlzeiten gibt es ein warmes Mittagessen, das teilweise gemeinsam zubereitet wird.

Der Tagesablauf umfasst verschiedene Aktivitäten. Die Aktivitäten werden oft in Gruppen durchgeführt, um soziale Interaktionen und den Austausch unter den Teilnehmern zu fördern. Körperliche und geistige Fähigkeiten werden durch Übungen und gemeinsame Aktivitäten wie singen, spielen oder spazieren gehen gefördert. Die Aktivitäten, wie gemeinsame Mahlzeiten, therapeutische Übungen, kulturelle Veranstaltungen, kreative Workshops, Gesprächsrunden und gegebenenfalls medizinische Versorgung richten sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmer. Die notwendige Behandlungspflege, wie z.B. Medikamentengabe oder Verbandswechsel, wird von dem Pflegepersonal ebenfalls übernommen.

Am Ende des Tages werden die Teilnehmer entweder von ihren Angehörigen abgeholt oder mit dem Transportservice zurück nach Hause gebracht. Einige Einrichtungen bieten auch die Möglichkeit, einen warmen Abendimbiss einzunehmen, bevor die Teilnehmer nach Hause gehen.

Auswahl Ihrer Tagespflege-Einrichtung

Bei der Auswahl einer Tagespflegeeinrichtung sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen optimal erfüllt werden. Hier führen wir einige Kriterien auf:

  • Lage und Erreichbarkeit:
    Die Lage der Tagespflegeeinrichtung sollte für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen bequem erreichbar sein, idealerweise in der Nähe des Wohnorts oder gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
  • Einrichtung und Ausstattung:
    Achten Sie auf die Qualität der Einrichtung und die Ausstattung der Räumlichkeiten. Die Einrichtung sollte sauber, sicher und barrierefrei sein, um den Bedürfnissen der Teilnehmer gerecht zu werden.
  • Betreuungskonzept und Aktivitäten:
    Informieren Sie sich über das Betreuungskonzept der Einrichtung und die angebotenen Aktivitäten. Stellen Sie sicher, dass die Betreuung auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen abgestimmt ist und eine vielfältige Auswahl an Aktivitäten zur Verfügung steht.
  • Qualifikation des Personals:
    Prüfen Sie die Qualifikation und Erfahrung des Personals in der Tagespflegeeinrichtung. Es sollte ausgebildetes Fachpersonal geben, das über Erfahrung in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen verfügt.
  • Betreuungszeiten und Flexibilität:
    Berücksichtigen Sie die Betreuungszeiten der Einrichtung und prüfen Sie, ob sie mit den Bedürfnissen und dem Zeitplan des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen vereinbar sind. Fragen Sie auch nach Flexibilität bei der Nutzung der Tagespflege, falls sich die Bedürfnisse ändern.
  • Ernährung und Mahlzeiten:
    Informieren Sie sich über das Angebot an Mahlzeiten und die Qualität der Verpflegung in der Tagespflegeeinrichtung. Stellen Sie sicher, dass die Mahlzeiten den individuellen Ernährungsbedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen entsprechen.
  • Soziale Interaktion und Gemeinschaft:
    Achten Sie auf die Möglichkeiten zur sozialen Interaktion und Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten in der Einrichtung. Eine unterstützende und anregende Gemeinschaftsumgebung kann dazu beitragen, die Lebensqualität und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu verbessern.
  • Sicherheit und Notfallversorgung:
    Stellen Sie sicher, dass die Tagespflegeeinrichtung angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und über ein Notfallmanagement verfügt. Dies umfasst unter anderem die Anwesenheit von geschultem Personal für den Umgang mit medizinischen Notfällen.
  • Kosten und Finanzierung:
    Klären Sie die Kosten für die Nutzung der Tagespflegeeinrichtung und Ihre Zuzahlung. Den Finanzierungsanteil durch die Pflegekasse erläutern wir unten.
  • Bewertungen und Empfehlungen:
    Lesen Sie Bewertungen und suchen Sie nach Empfehlungen aus Ihrem Umfeld oder Fachleuten, um einen Einblick in die Qualität und Zufriedenheit mit der Tagespflegeeinrichtung zu erhalten.

Wie stellt man die teilstationäre Pflege ein?

Die Inanspruchnahme der teilstationären Pflege erfordert in der Regel eine vorherige Anmeldung oder Vereinbarung mit der jeweiligen Tagespflegeeinrichtung. Je nach Region und Einrichtung können unterschiedliche Anmeldeverfahren und Voraussetzungen gelten. Oftmals ist eine persönliche Beratung oder ein Besichtigungstermin in der Einrichtung erforderlich, um den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen zu klären und die Möglichkeiten der Betreuung zu besprechen.

Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die Planung des Zeitplans und der Nutzungsdauer der teilstationären Pflege. Dies kann regelmäßig an bestimmten Wochentagen erfolgen oder auch flexibel je nach Bedarf des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen arrangiert werden.

Die Kosten und die Finanzierung der teilstationären Pflege werden im Vorfeld geklärt, oft in Absprache mit den Pflegekassen oder anderen Finanzierungsträgern. Es ist wichtig, sich über die finanziellen Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die teilstationäre Pflege für den Pflegebedürftigen erschwinglich ist.

Was kostet die Tagespflege?

Die Tagespflegeeinrichtung wird in Tagessätzen bezahlt. Es werden nur die Tage abgerechnet, die der pflegebedürftige Mensch auch wirklich in Anspruch genommen hat.

Die Kosten setzen sich aus drei Kostenblöcken zusammen. Der Großteil der Kosten wird von der Pflegekasse finanziert, aber es bleibt meist noch ein Eigenanteil, der selbst bezahlt werden

  1. Pflegesatz:
    Kosten für die Betreuung und pflegerische Versorgung. Die Höhe des Pflegesatzes richtet sich nach dem Pflegegrad des Besuchers. Bis zu einem monatlichen Höchstsatz wird der Pflegesatz von den Pflegekassen übernommen. Bezahlt wird er über das Budget "Teilstationäre Pflege". Weitere Informationen dazu finden Sie untenstehend.
  2. Unterkunft und Verpflegung:
    Kosten für die Mahlzeiten und Nutzung der Räume. Diese Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person getragen werden.
  3. Investitionskosten: Kosten für Ausstattung und Einrichtung. Die Investitionskosten teilweise von den Kommunen übernommen. In den meisten Bundesländern müssen diese Kosten ebenfalls von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Die Höhe der einzelnen Kostenblöcke ist abhängig von der Einrichtung. Sie können sehr stark schwanken. Die Höhe der Kosten sagt nichts über die Qualität der Pflege aus. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten können Sie über den Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat) bezuschussen, wenn Sie diesen noch nicht für andere Leistungen in Anspruch genommen haben.

Wie wird die Tagespflege finanziert?

Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad ab 2 erhalten hat, zu Hause lebt und die Pflege durch eine Tages- und/oder Nachtpflege gewährleistet wird, besteht Anspruch auf Leistungen für teilstationäre Pflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Höhe der Leistungen der Pflegekasse

  Teilstationäre Pflege - Betrag
Pflegegrad 1 KEIN ANSPRUCH
Pflegegrad 2   689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Die jeweiligen Beträge beziehen sich auf einen vollen Kalendermonat. Beginnt der Leistungsanspruch für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen im Laufe eines Monats wird dieser nicht anteilsmäßig gemindert.

Welche Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen?

Voraussetzung ist, dass die Pflege durch eine zugelassene teilstationäre Einrichtung erbracht wird, die mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Nur zugelassene Einrichtungen können mit der Pflegekasse abrechnen. Bevor Sie einen Pflegevertrag mit einer Einrichtung abschließen, stellen Sie deshalb immer sicher, dass dieser auch mit Ihrer Kasse abrechnen darf.

Die Pflegekassen übernehmen Kosten, die für pflegebedingte Aufwendungen sowie Aufwendungen für soziale Betreuung anfallen. Die sogenannten "Kosten für Unterkunft und Verpflegung" sowie "Investitionskosten" muss der Pflegebedürftige in der Regel selbst tragen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten können mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag bezuschusst werden, wenn Ihr Angehöriger diesen nicht schon für andere Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt hat.

Kombination mit anderen Leistungen der Pflegekasse

Meistens wird die Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung nicht als alleinige Betreuungsform gewählt. Um eine vollständige Versorgung sicherzustellen, wird zusätzlich häusliche Pflegedurch einen Pflegedienst oder durch eine Pflegeperson durchgeführt. Dafür werden Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen.

Es ist möglich, Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen (also das Budget für einen Pflegedienst) in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig die volle Leistung der Teilstationären Pflege beziehen. Das bedeutet, dass es keinen negativen Einfluss auf Ihr Pflegegeld- bzw. Pflegesachleistungs-Budget hat, wenn Ihr Angehöriger zusätzlich eine Tagespflege besucht.

  • Pflegegeld neben teilstationärer Pflege
    Wenn der Pflegebedürftige in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige versorgt wird, besteht neben dem Anspruch auf Pflegegeld ein voller Anspruch auf die Leistung teilstationäre Pflege. So kann der Pflegebedürftige zum Beispiel morgens durch den Ehepartner versorgt werden, den Tag über in einer Tagespflegeeinrichtung verbringen und abends wieder vom Ehepartner versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen neben teilstationärer Pflege
    Wenn der Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird, besteht neben dem Anspruch auf Pflegesachleistungen ein voller Anspruch auf die Leistung teilstationäre Pflege. Somit kann das gesamte Budget, das dem Betroffenen je nach Pflegegrad zusteht, z.B. zur Finanzierung der Tagespflege eingesetzt werden. So kann der Pflegebedürftige zum Beispiel morgens von einem zugelassenen Pflegedienst versorgt werden, den Tag über in einer Tagespflegeeinrichtung verbringen und abends noch einmal vom Pflegedienst versorgt werden.
  • Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld neben teilstationärer Pflege
    Wenn der Pflegebedürftige zu Hause sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst betreut wird, können die Leistungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung miteinander kombiniert werden. Auch bei dieser Variante besteht zusätzlich ein voller Anspruch auf die Leistung teilstationäre Pflege.

Warum ist teilstationäre Pflege sinnvoll?

Teilstationäre Pflege bietet mehrere Vorteile sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für ihre Angehörigen. Zum einen ermöglicht sie es den Betroffenen, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, was oft ein wichtiger Faktor für ihre psychische Gesundheit und Lebensqualität ist. Gleichzeitig erhalten sie jedoch die notwendige Unterstützung und Betreuung, um ihren Alltag zu bewältigen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten.

Für die Angehörigen bietet die teilstationäre Pflege eine Entlastung, da sie wissen, dass ihre Liebsten tagsüber gut versorgt sind, während sie ihren eigenen Verpflichtungen nachgehen können. Dies kann dazu beitragen, Überlastung und Burnout bei den pflegenden Angehörigen zu verhindern und so die Qualität der Pflege insgesamt zu verbessern. Sie wird häufig von Pflegebedürftigen mit berufstätigen Angehörigen in Anspruch genommen. Die pflegenden Angehörigen können sich morgens und abends um die Pflegebedürftigen kümmern. Während sie zur Arbeit gehen, werden die Pflegebedürftigen in einer Tagespflege versorgt.

Fazit

Die Tagespflege genannt, ist eine wichtige Betreuungslösung für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber auf Unterstützung angewiesen sind. Sie bietet eine flexible und individuelle Betreuung, die es den Betroffenen ermöglicht, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, während sie gleichzeitig die benötigte Unterstützung erhalten. Insgesamt ist die teilstationäre Pflege eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Pflegeangeboten und trägt dazu bei, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten.

 

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News Mon, 25 Mar 2024 11:33:59 +0000
Kindern Demenz erklären https://www.amiravita.de/aktuelles/demenz-erkl%C3%A4ren https://www.amiravita.de/aktuelles/demenz-erkl%C3%A4ren Demenz kindgerecht erklären

Wenn ein Familienmitglied an Demenz erkrankt, betrifft dieses Thema die ganze Familie. Besonders für Kinder kann es eine große Belastung sein, die Veränderungen der geliebten Großeltern oder sonstigen Verwandten zwar zu erleben, aber nicht zu verstehen. Ausreichende und kindgerechte Erklärungen sind notwendig, damit Kinder verstehen und mit der Erkrankung umgeben können.

Einstieg in das Thema Demenz

Viele Eltern vermeiden es eher, das Thema Demenz direkt anzusprechen, da sie Sorge haben, ihren Kindern damit Angst zu machen. Wenn das Thema jedoch nicht angesprochen wird, kann dieses Verhalten das genaue Gegenteil auslösen und umso mehr Ängste verursachen. Zudem erschaffen sich Kinder oft ihre eigenen Erklärungen und Geschichten, wenn sie von außen keine Erklärungen erhalten.

Es ist schwierig ein so komplexes Thema wie das Krankheitsbild Demenz, mit hirnorganischen Veränderungen, kindgerecht zu erklären. Doch das Wissen zu der Erkrankung und Hinweise zum Umgang mit der betroffenen Person, können einem Kind dabei helfen, damit besser zurecht zu kommen.

Kindern die Demenz erklären

Einem Kind kann es helfen zu erfahren, dass Demenz eine Erkrankung im Kopf ist und man diese daher nicht sehen kann. Die Großmutter kann hier beispielsweise einen körperlich gesunden Eindruck machen, obwohl sie trotzdem krank ist.

Im nächsten Schritt kann erklärt werden, was die Erkrankung im Kopf genau verursacht. Hierbei können verschiedene „Bilder“ zur Erklärung genutzt werden:

-        Ein Gehirn besteht aus vielen einzelnen Nervenzellen, die den ganzen Tag miteinander reden. Bei einer Demenz reden die Nervenzellen nicht mehr so laut miteinander, sondern sie spielen stille Post (auch Flüsterpost genannt). Wie es bei diesem Spiel so ist, kommt das, was die erste Nervenzelle gesagt hat, nicht mehr genauso bei der letzten Nervenzelle an. Dadurch reagieren die Großeltern manchmal etwas komisch.

-        Die Nervenzellen, die sonst so aktiv im Gehirn miteinander sprechen, sind müde und schlafen oft ein. Normalerweise sind die Nervenzellen fleißig wie unsere Hände und können eine Information von der einen zur anderen geben. Hierdurch ist es uns möglich z.B. Schuhe anzuziehen oder auf eine Frage zu antworten. Bei Demenz können diese Hände das nicht mehr.

-        Das Gedächtnis kann mit einem Baum mit vielen Blättern verglichen werden, wobei jedes Blatt für eine Erinnerung steht. Die Demenz ist nun wie ein starker Wind, der so stark auf den Baum pustet, dass manche Blätter wegwehen und anderen vermischt werden. So können Erinnerungen verloren gehen oder sich verändern. Die Person bleibt aber immer noch dieselbe.

-        Auch das Anknüpfen an bereits bekannte Gefühle, kann Kindern dabei helfen das Thema besser zu verstehen. Viele wissen beispielsweise, dass es unangenehm ist, wenn einem ein Mensch, den man nicht oder nicht gut kennt, zu nahekommt. An Demenz erkrankte empfinden oft ähnlich, etwa weil sie vergessen haben, wer ihr Gegenüber ist.  

Kinder bringen oft mehr Verständnis mit, als man Ihnen zutraut und können unvoreingenommener an die Situation herangehen. Bitte beachten Sie, dass es nicht DIE eine und perfekte Art gibt, eine Demenz-Erkrankung kindgerecht zu erklären. Es geht vielmehr darum Raum und Zeit zu geben und auf Gesprächsbedarf angemessen zu reagieren. Einige Kinder kommen aktiv auf sie zu und andere sprechen von allein nicht darüber.

Natürlich spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle, weshalb es sinnvoll sein kann, nicht nur Gespräche zu suchen und anzubieten, sondern auch spezielle Kinderbücher für jüngere Kinder oder Internetportale für ältere Kinder zu nutzen, auf denen diese selbst nachlesen können.

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News Thu, 07 Mar 2024 10:37:26 +0000
Persönliches Budget https://www.amiravita.de/aktuelles/persoenliches-budget https://www.amiravita.de/aktuelles/persoenliches-budget Persönliches Budget- Leistungen für Menschen mit Behinderung

Das persönliche Budget ist eine Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, Eltern mit behinderten Kindern oder zuständigen Betreuenden. Mit dem Budget soll es den Betroffenen ermöglicht werden, selbständiger zu leben und unabhängiger zu sein. Hilfe und Unterstützung können selbst „eingekauft“ werden.

Zielgruppe persönliches Budget

Das persönliche Budget darf von Menschen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen der Teilhabe haben. Hierzu gehören:

  • Menschen mit Behinderungen oder solche, die von Behinderung bedroht sind
  • Eltern die das persönliche Budget für ein Kind mit Beeinträchtigung beantragen
  • Gesetzliche BetreuerInnen von Menschen mit Behinderungen und Beratungsstellen

Um den Lesefluss zu vereinfachen, ist im Verlauf von „Menschen mit Behinderung“ und „Betroffenen“ die Rede. Hiermit sind alle aufgeführten Zielgruppen gemeint.  

Definition persönliches Budget

Bevor das persönliche Budget im Jahr 2001 in Kraft trat, war es Menschen mit Behinderungen nur möglich Sachleistungen zu nutzen. Bei der Sachleistung werden die Anbieter, beispielsweise ein Pflegedienst, direkt kontaktiert. Dieser Anbieter rechnet dann direkt mit dem Leistungsträger ab. Dieser Vorgang ist für die Betroffenen häufig nicht sehr transparent.

Um es Betroffenen zu ermöglichen, mehr mitzubestimmen, wurde das persönliche Budget ins Leben gerufen. Heutzutage ist möglich entweder Sachleistungen oder das persönliche Budget zu nutzen und zwischen den beiden Varianten zu wechseln.

Die Vorteile des persönlichen Budgets liegen darin, dass die Betroffenen Art und Zeitpunkt der Unterstützung sowie die Hilfen selbst aussuchen und nicht von einem bestimmten Anbieter abhängig sind. Betroffene sind selbständiger und unabhängiger.

Nachteile bestehen jedoch darin, dass der Antrag sehr komplex ist und Zeit erfordert. Auch die Suche nach geeigneter Assistenz und, bei einem Arbeitsgeberverhältnis, die Buchhaltung nehmen Zeit in Anspruch.

Nutzungsmöglichkeiten des persönlichen Budgets

Das persönliche Budget kann, je nach Bedarf, für unterschiedliche Leistungen genutzt werden. Hierzu gehören:

  • Assistenzleistungen über einen Dienstleister oder als Arbeitgebermodel
  • Pflegeunterstützung
  • Betreutes Wohnen
  • Therapie- und Rehabilitationskosten,
  • ambulante Hilfen im häuslichen Bereich,
  • Unterhaltssichernde sowie andere ergänzende Leistungen (§ 5 SGB IX),
  • Leistungen zur Mobilität (z. B. Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienst)
  • Technische Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, Kommunikationsgeräte und barrierefreie Technologien
  • Freizeit und soziale Teilhabe, z. B. Vereinsmitgliedschaften, Kino- und Theaterbesuche oder andere Aktivitäten, die die soziale Teilhabe fördern und es ermöglichen, neue Menschen kennenzulernen

Bei Kindern unterscheidet sich das persönliche Budget in einigen Aspekten vom Budget für Erwachsene. Es berücksichtigt besondere Bedürfnisse und Entwicklungsziele von Kindern mit Beeinträchtigungen und wird häufig eingesetzt, um barrierefreie Teilnahme am Schulunterricht oder spezielle Lernmaterialien zu finanzieren. Weitere Verwendungszwecke sind eine Schulassistenz, Elternassistenz, spezielle Bildungsangebote oder eine Frühförderung.

Höhe und Leistungsträger persönliches Budget

Nachdem das persönliche Budget beantragt wurde, wird es ausgezahlt und ersetzt somit die Sachleistung. Die Höhe des ausgezahlten Betrages hängt von der benötigten Hilfe ab und beträgt im Durchschnitt 200 Euro bis 800 Euro.

Je nach Situation der betroffenen Person, können unterschiedliche Leistungsträger für die Auszahlung in Frage kommen. Hierzu gehören:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Versorgungsamt
  • Jugendamt
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Hauptfürsorgestelle

Antrag auf das persönliche Budget

Der Antrag auf das persönliche Budget, muss beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Auch wenn der Antrag auf das persönliche Budget versehentlich beim falschen Träger gestellt wurde, muss dieser den Antrag, im Rahmen der Zuständigkeitserklärung nach §§ 14–17 SGB IX, automatisch an den richtigen Träger weitergeleitet werden. So soll vermieden werden, dass die Betroffenen unnötig lang auf die Auszahlung des persönlichen Budgets warten müssen.

Beim Antrag helfen Beratungsstellen, wie beispielsweise die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).

Alternativ kann der Antrag auch durch Behindertenverbände oder Anbieter von Assistenzleistungen unterstützt werden. Nach dem ersten Beratungsgespräch wird entschieden, ob ein Neu- oder Änderungsantrag gestellt werden muss. Dann werden entsprechende Formulare ausgefüllt, eingereicht und durch den zuständigen Leistungsträgern geprüft. Nach der Prüfung wird eine Zielvereinbarung vereinbart und das Budget nach Bewilligung ausgezahlt.

Auch wenn der Weg zu dieser Leistung im ersten Moment sehr komplex wirkt, kann es sinnvoll sein eine Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Betroffene besser einschätze, ob sie mit der aktuellen Versorgung zufrieden sind oder die Situation durch das persönliche Budget verbessert werden kann.

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News Tue, 27 Feb 2024 06:19:09 +0000
Digitalisierung im Gesundheitswesen https://www.amiravita.de/aktuelles/digitalisierung https://www.amiravita.de/aktuelles/digitalisierung Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung hat längst Einzug in alle Bereiche unseres Lebens gehalten, und das Gesundheitswesen bildet hier keine Ausnahme. Mit einer Vielzahl von Begriffen und Abkürzungen wie eGK, EPA, eMP und E-Rezepten konfrontiert zu werden, kann jedoch verwirrend sein. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Konzepte und Technologien im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Von der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über die Elektronische Patientenakte (EPA) bis hin zur obligatorischen Nutzung von E-Rezepten ab 2024 werden wir erklären, was diese Entwicklungen bedeuten und wie sie im Alltag genutzt werden können. Darüber hinaus werfen wir einen kurzen Blick auf weitere digitale Aspekte wie Videosprechstunden und die Digitalisierung bei ärztlichen Behandlungen.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK ist ein zentrales Element der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Die elektronische Gesundheitskarte wurde 2011 eingeführt. Auf der eGK sind administrative Daten der Versicherten elektronisch gespeichert, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Krankenversichertennummer. Seit 2020 werden schrittweise Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. So können beispielsweise auch Notfalldaten digital auf der eGK gespeichert werden, wie Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen - Informationen, die bei einer Behandlung im Notfall wichtig sein können -. Diese Karte ermöglicht nicht nur den Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten, sondern auch die Nutzung von digitalen Services wie dem E-Rezept. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) kann hier gespeichert werden.

Neben den Notfalldaten kann auch die Erklärung zur Organspende hier abgelegt werden. Ebenso das Vorliegen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort (zum Beispiel "bei meiner Tochter Gisela Müller“) können auf der eGK hinterlegt werden. So können Versicherte sicherstellen, dass ihre entsprechenden Erklärungen besser auffindbar sind.

Über den Chip auf der Karte können alle Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte dann entsprechend gespeichert und ausgelesen werden. Die Daten werden über eine PIN verschlüsselt, nur die Notfalldaten können ohne diese PIN ausgelesen werden. Diese PIN erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Elektronische Gesundheitsakte (EPA)

Die Elektronische Gesundheitsakte (EPA) ist der digitale Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Hier können PatientInnen Unterlagen zu ihrer Gesundheit digital ablegen, etwa ältere Arzt- und Krankenhausberichte. Zudem können ÄrztInnen neue medizinische Dokumente wie Befunde, Medikationspläne und den Impfpass in die EPA einstellen. Die elektronische Gesundheitsakte bietet den Vorteil, dass Gesundheitsinformationen an einem Ort gesammelt und mit dem Smartphone immer verfügbar sind. Den Zugriff sollen Ärzte und andere Behandler, wie Hebammen oder Apotheker erhalten können. Wer Zugriff bekommt, entscheidet der Patient, die Patientin.

Ein Vorteil für die Patienten ist, dass sie selbst damit Einblick in alle Daten erhalten. Bisher muss in der Arztpraxis um Akteneinsicht gebeten werden. Versicherte ohne digitales Endgerät erhalten die EPA ebenfalls, können aber diese nicht selbst einsehen.

Die Nutzung der EPA ist freiwillig, aber ab Mitte Januar 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein. Wer nicht möchte, dass seine Akte digital angelegt wird, muss dann widersprechen. Bedenken bezüglich des Datenschutzes wird widersprochen, indem betont wird, dass die Daten sicher verschlüsselt werden und die Server in Deutschland stehen.

E-Rezept – Digitale Verordnungen

Das E-Rezept ermöglicht die digitale Einreichung von Verordnungen in der Apotheke. Es soll das Medikamentenmanagement verbessern und kann in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte genutzt werden. Das E-Rezept ist seit 1.1.2024 Pflicht.

Das E-Rezept ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es verändert die Art und Weise, wie ärztliche Verordnungen für Medikamente ausgestellt und eingelöst werden.

Der gesamte Verschreibungsprozess wird durch das E-Rezept digitalisiert: Statt eines Papierrezepts erhalten PatientInnen ein digitales Rezept. Der Arzt oder die Ärztin stellt die Verordnung elektronisch aus und übermittelt sie direkt an die Apotheke. Der Arzt, die Ärztin trägt alle relevanten Informationen wie Medikament, Dosierung und Anwendung in ein digitales Formular ein. Auch die Signatur erfolgt digital. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Fehler bei der Übertragung minimieren. Insbesondere zum Anfang Januar 2024 lief die Einlösung in der Apotheke allerdings nicht überall reibungslos. Im besten Fall ist der Ablauf wie folgt:

Der Patient oder die Patientin geht zur Apotheke, um das Medikament abzuholen. Statt ein Papierrezept vorzulegen, zeigt er oder sie das E-Rezept in einer App auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät vor. Alternativ kann das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte ausgelesen werden, oder der Patient, die Patientin hat einen Papierausdruck mit QR-Code erhalten. Die Apotheke liest den QR-Code oder die Informationen auf dem E-Rezept und stellt das Medikament entsprechend der ärztlichen Verordnung bereit.

Allerdings heißt es dann regelmäßig „Das E-Rezept ist nicht abrufbar“. Warum ist das so? Meist ist in so einem Fall das E-Rezept in der Arztpraxis noch nicht digital signiert. Die Signatur entspricht beim E-Rezept der klassischen Unterschrift des Arztes, der Ärztin auf dem Papierrezept. Manchmal muss dann einfach einige Zeit abgewartet werden bis diese „digitale Unterschrift“ übertragen worden ist.

Das E-Rezept bietet einige Vorteile:

  • Sicherheit und Nachvollziehbarkeit:
    Das E-Rezept ist fälschungssicher und kann nicht verloren gehen. Zudem sind alle Informationen zu Dosierung, Wirkstoff und Anwendung auf dem digitalen Rezept klar ersichtlich.
  • Komfort:
    Mit dem E-Rezept entfallen das lästige Ausdrucken und Mitführen von Papierdokumenten. PatientInnen können ihre Verordnung einfach auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen.
  • Transparenz:
    Das E-Rezept kann nahtlos mit dem Medikationsplan in der Elektronischen Gesundheitsakte verknüpft werden. So haben ApothekerInnen und PatientInnen einen umfassenden Überblick über ihre Medikation und Wechselwirkungen.

Andererseits können Patienten die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Verordnungen nicht selbst auslesen und so nicht sehen, ob der Arzt, die Ärztin auch die besprochenen Medikamente rezeptiert hat.

Hinweis: Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTM) fallen, müssen aktuell weiterhin über ein Papierrezept verordnet werden, hierzu zählt beispielsweise das Morphin.

Bei allen Problemen bei Einführung von eGK und EPA und der Umstellung der Prozesse, bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen doch noch einige weitere Vorteile:

Weitere Aspekte zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Videosprechstunden
    Die Nutzungsmöglichkeiten für Videosprechstunden haben sich erweitert. Nach einer Videosprechstunde können ÄrztInnen ein E-Rezept ausstellen. Dies fördert die Flexibilität und erleichtert die Kommunikation zwischen PatientInnen und medizinischem Fachpersonal.
  • Smart-Watch
    Die Nutzung von Smartwatches zur Erfassung persönlicher Gesundheitsdaten wie Blutdruck und Puls mittels entsprechender Apps trägt dazu bei, unsere Gesundheit zu verbessern und Vorsorge zu treffen, indem sie Nutzern hilft, ihre körperliche Aktivität zu verfolgen, Schritte zu zählen, Kalorien zu verbrennen und Fitnessziele zu setzen.
  • Gesundheitsapps
    Verschiedene Apps im Smartphone, Tablett oder auf dem PC zur Ernährungsberatung mit Kalorienzähler, Meditationen und Entspannungsübungen oder um chronische Krankheiten zu verwalten, gehören für viele Menschen bereits zum Alltag.
  • Der Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt
    Neben der digitalen Speicherung unserer Daten werden Diagnosen und Operationen zunehmend mit Unterstützung von Robotern und KI durchgeführt und dadurch präziser und schneller. Viele Menschen buchen Ihre Termine online und erhalten so schneller und einfacher Termine beim Facharzt.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und die genannten Entwicklungen tragen dazu bei, die Versorgung zu verbessern und den Alltag für viele Menschen zu erleichtern, andere Beteiligte müssen noch weiter unterstützt werden. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Technologien weiterentwickeln und die Gesundheitslandschaft nachhaltig verändern werden.

 

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News Tue, 27 Feb 2024 06:15:52 +0000
Novemberblues - Stimmungstief im Herbst https://www.amiravita.de/aktuelles/novemberblues https://www.amiravita.de/aktuelles/novemberblues Novemberblues – Hilfreiche Tipps gegen das kleine Tief im Herbst

Die Übergangszeit zwischen Herbst und Winter führt oft zu einer allgemeinen Stimmungsveränderung. Die Natur zieht sich zurück, Blätter fallen von den Bäumen, und die Sonne zeigt sich seltener. Diese meteorologischen Veränderungen können bei vielen Menschen eine gewisse Schwermut und Melancholie hervorrufen. Diese besondere Stimmung wird als Novemberblues bezeichnet.

Bedeutung Novemberblues

Der Ursprung des Wortes Novemberblues findet sich in der Musikrichtung Blues, in der oft traurige Themen behandelt werden. Dies führt im Englischsprachigen Raum dazu, dass eine Person, die sich traurig fühlt, mitteilt, dass Sie den Blues hat: I've got the blues um dem Gefühl Ausdruck zu verleihen. Mit dem Einbruch des Novembers beginnt die sogenannte dunkle Jahreszeit, in der die Anzahl der Sonnenstunden abnimmt. Wir verlassen unser Zuhause im Dunkeln und kehren oft erst bei erneut einsetzender Dämmerung zurück. Dieser Umstand kann zu einer gedrückten Stimmung führen. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um eine behandlungsbedürftige Erkrankung, sondern um ein Stimmungstief und wir wollen Ihnen mit unseren nachfolgenden Tipps helfen, dagegen anzugehen.

Anzeichen des Novemberblues

Neben Antriebslosigkeit und melancholischer Stimmung leiden Betroffene teils unter Müdigkeit, Konzentrationsproblemen und Kopfschmerzen. Zudem kann eine gesteigerte Schlafneigung, Appetitveränderungen und eine reduzierte Motivation für soziale Aktivitäten auftreten. Der Rückzug von der Natur und der fehlende Sonnenschein können den Novemberblues verstärken. Ob und in welchem Ausmaß die Symptome vorhanden sind, ist sehr individuell und von Mensch zu Mensch äußerst unterschiedlich. Die Übergänge vom Stimmungstief zur Saisonal abhängigen Depression kurz SAD sind fließend. Ursache für den Novemberblues Als eine der Hauptursachen wird das schwindende Sonnenlicht gesehen, dies hat verschiedene Auswirkungen auf den menschlichen Körper. Bei Dunkelheit wird beispielsweise die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin angekurbelt, was die zunehmende Müdigkeit in den Herbst und Wintermonaten erhöht. Das sogenannte Glückshormon, der Botenstoff Serotonin, wird durch das fehlende Sonnenlicht wiederrum nur in geringem Ausmaß ausgeschüttet. Diese Effekte können das Wohlbefinden stark beeinträchtigen.

Hilfreiche Maßnahmen gegen den Novemberblues

  • Tageslicht
    Halten Sie sich draußen auf: Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es, sich so oft wie möglich im Sonnenlicht aufzuhalten. Sobald die Sonne scheint, nutzen Sie die Zeit Sonne zu tanken und sei es nur am offenen Fenster oder auf dem Balkon. Untersuchungen haben gezeigt, dadurch die Serotonin-Ausschüttung in unserem Körper angekurbelt wird. Tanken Sie ein paar tausend Lux täglich. Die Bezeichnung Lux ist die physikalische Einheit für die Beleuchtungsstärke von Lichtquellen. Der Name ist vom lateinischen Wort lux für Licht abgeleitet. Auch Tageslicht-Lampen sind hier als Unterstützung denkbar.
  • Bewegung und Sport
    Auch Bewegung durch leichte gymnastische Übungen wie Kniebeugen oder Hampelmänner, tragen sowohl zu einem guten Kreislauf als auch zu einem guten Grundgefühl bei. Bei Sport im Freien, wie Joggen oder Fahrradfahren werden zudem die Sauerstoffzufuhr und die Kondition verbessert.  
  • Ernährung
    Essen Sie abwechslungsreich und gesund: Eine vitaminreiche Ernährung mit frischem Obst und Gemüse steigern einen aktiven Stoffwechsel und unterstützen die Verdauung. Bestimmte Lebensmittel wie Bananen, Ananas, Trauben und auch Schokolade enthalten zusätzlich Serotonin. Von einem übermäßigen Konsum ist jedoch abzuraten. Es geht vielmehr um eine ausgewogene Ernährung.
  • Positive Erlebnisse
    Schöne Erlebnisse, wie Musikhören, ein Kino- oder ein Saunabesuch können zum Wohlfühlen und Entspannen beitragen. Manchmal kann ein positiver Soundtrack oder eine lustige Komödie Wunder wirken. Nehmen Sie sich Zeit für sich selbst, zum Beispiel ein heißes Bad, ein Buch lesen oder einfach nur Ruhezeit. Kreative BeschäftigungFinden Sie eine kreative Tätigkeit, die Ihnen Freude bereitet. Das kann Malen, Schreiben, Musizieren oder Basteln sein. Vielleicht backen Sie schon für die Adventszeit oder kochen ein besonderes Essen, auch das ist eine sehr kreative Tätigkeit.
  • Soziale Kontakte
    Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte. Treffen Sie sich mit Freunden und Familie. Gemeinsame Aktivitäten können die Stimmung heben und das Gefühl von Verbundenheit stärken.
  • Selbstfürsorge
    Der bewusste Umgang mit dem eigenen Körper durch ausreichend Schlaf und genug Wasser trinken hilft unserem System ebenfalls durch die dunkle Zeit. Testen Sie Entspannungstechniken wie Meditation, Atemübungen oder Yoga, um Stress abzubauen und die mentale Gesundheit zu fördern. Wärmende Kleidung und ein gemütliches Umfeld durch beispielsweise Blumen und angenehme Farben kann sich ebenfalls positiv auf das eigene Empfinden auswirken.

Wichtiges zum Novemberblues

Wenn auffällt, dass die Beschwerden zunehmen und sich weder durch genannte Maßnahmen oder die Veränderung der Jahreszeit verändern, sollten die Symptome auch von ärztlicher Seite her abgeklärt werden. Eine besondere Anfälligkeit für diese Art von Verstimmungen kann bei Personen bestehen, die bereits unter anderen Hormonstörungen wie zum Beispiel eine Fehlfunktion der Schilddrüse leiden. Wenn die niedergeschlagene Stimmung zunehmend dazu führt, dass Sie sich zurückziehen wollen und sich kaum dazu in der Lage sehen Ihren Alltag zu bewältigen, könnte dies auf eine Depression hinweisen. Diese sollte in jedem Fall durch einen Facharzt untersucht bzw. mit therapeutischer Hilfe behandelt werden.  Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausarzt!

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News Mon, 13 Nov 2023 07:00:54 +0000
Gesetzliche Betreuung https://www.amiravita.de/aktuelles/gesetzliche-betreuung https://www.amiravita.de/aktuelles/gesetzliche-betreuung  

Gesetzliche Betreuung

Beantragen - Vorgehen und Möglichkeiten

Wenn eine Person aufgrund von geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, Krankheit oder Unfall die eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, ist es möglich eine rechtliche Betreuung einzusetzen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin kann die Person, unter Beachtung von Wunsch und Wille der betroffenen Person, bei Entscheidungen unterstützen.

Wie kann eine gesetzliche Betreuung beantragt werden?

Eine gesetzliche Betreuung kann sowohl durch die betroffene Person als auch durch Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn angeregt werden. Ein solcher Antrag muss schriftlich beim zuständigen Betreuungsgericht erfolgen. Dieses befindet sich im Amtsgericht am Wohnort der betroffenen Person.

Für welche Bereiche kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden?

Die Betreuung kann für unterschiedliche Lebensbereiche bzw. Aufgabenkreise eingesetzt werden. Bei einer Überprüfung wird durch das Gericht anhand der Lebenssituation und der Bedürfnisse entschieden, welche Bereiche erforderlich sind. In der Praxis werden am häufigsten die folgenden Bereiche unterschieden:

  • Gesundheitsfürsorge:
    Kommunikation mit der Krankenversicherung, Arztauswahl und Versorgung, Regelung von Krankenhauseinweisung und Reha-Maßnahmen, Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen/ Untersuchungen/ Operationen/Heilmaßnahmen oder Verabreichung von Medikamenten
  • Aufenthaltsbestimmung:
    Gemeinsame Auswahl eines geeigneten Aufenthaltsortes. Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder eine geschlossene Unterbringung müssen immer zusätzlich durch das Betreuungsgericht genehmigt werden müssen
  • Vermögenssorge:
    Unterstützung von finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. Führung eines Girokontos, Verwaltung von Sparvermögen. Nachkommen von Zahlungsverpflichtungen. Regulierung von Schulden oder Hilfe bei der Steuererklärung.
  • Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungsträgern: Ansprüche geltend machen. Beantragung von Zuzahlungsbefreiungen, Leistungen der Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder Sozialhilfe
  • Wohnungsangelegenheiten:
    Tätigkeiten rund um die Wohnsituation der betroffenen Person, wie z.B. Sicherung der Mietzahlung, Beschaffung von Wohnraum und Regulierung von Mietschulden.
  • Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post:
    Es können Entscheidungen rund um den Fernmeldeverkehr getroffen und die eingehende Post bearbeitet werden.
  • Organisation der ambulanten Versorgung:
    Organisation von Hilfen rund um die ambulante Versorgung, wie z.B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf oder Physiotherapie.
  • Heimangelegenheiten:
    Der Pflegevertrag kann unterschrieben werden, wenn die Versorgung in einem Pflegeheim notwendig wird.

Wer kann eine rechtliche Betreuung übernehmen?

Die eigentliche Betreuung kann sowohl durch Angehörige als auch durch eine vom Gericht bestellte Betreuungsperson übernommen werden. Bei diesen professionellen gesetzlichen Betreuern handelt es sich beispielsweise um selbständige Berufsbetreuer und Betreuerinnen, Mitarbeitende eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde sowie Anwälte und Anwältinnen.

Ist es möglich, die Betreuung für eine Person zu teilen?

Neben dem Einsatz einer betreuenden Person allein, ist es auch möglich, eine sogenannte Tandembetreuung anzuregen. Hierbei können zum Beispiel sowohl Angehörige als auch eine extern bestimmte Betreuungsperson die Tätigkeiten übernehmen. Damit dies möglich ist, muss das Betreuungsgericht erkennen können, dass die Angelegenheiten für die betroffene Person so besser geregelt werden können.

Die Tandembetreuung kann hierbei auf verschiedene Arten geregelt werden:

  • Geteilte Mitbetreuung:
    Es werden mehrere Personen für verschiedene Aufgabenkreise bestellt, die in ihrem eigenen Bereich selbständig handeln können.
  • Gemeinsame Betreuung:
    Mehrere Personen werden für verschiedene Bereiche bestimmt, wobei das Betreuungsgericht darüber entscheidet, ob diese Betreuer nur gemeinschaftlich handeln oder auch als allein entscheiden können.
  • Verhinderungs- oder Ersatzbetreuung:
    Diese Art der Betreuung kann dann bestellt werden, wenn die eigentliche Betreuungsperson ihren Aufgaben aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen nicht nachgehen kann.

Diese Form der Betreuung ist oft dann sinnvoll, wenn zwischen der zu betreuenden Person und den Angehörigen eine große Entfernung besteht. Wenn Verwandte nicht direkt vor Ort sind, ist durch eine Tandembetreuung sichergestellt, dass sich die externe Betreuungsperson abstimmen muss und nicht allein entscheiden kann.

Auch wenn Angehörige sich in bestimmten Angelegenheiten unsicher fühlen, weil Ihnen zum Beispiel medizinische Kenntnisse fehlen, oder eine Immobilie veräußert werden muss, kann eine gemeinsame Betreuung eine gute Lösung sein.

Entstehen Kosten durch eine gesetzliche Betreuung?

Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die gesetzliche Betreuung übernehmen, kostet es die betroffenen Personen nichts. Der Kontakt zu ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen kann sowohl über das Betreuungsgericht als auch direkt über die Betroffenen erfolgen, indem diese sich an anerkannte Betreuungsvereine wenden. Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer erhalten für Ihren Einsatz jährlich eine Aufwandsentschädigung von ca. 424 Euro (Stand 2023). Wenn ein erhöhter Aufwand entstanden ist, muss dieser beim Betreuungsgericht nachgewiesen werden.

Wenn Berufsbetreuende eingesetzt werden, ist die Vergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Hierbei orientiert sich die Höhe der Vergütung an verschiedenen Kriterien, wie z.B. die Dauer der bisherigen Betreuung, die Wohnform der Klienten oder die finanziellen Verhältnisse der Klienten. Zudem haben die Fachkenntnisse der Betreuenden eine Auswirkung auf die Höhe der Vergütung.

Vom jeweiligen Umsatz als selbständige Berufsbetreuer müssen zahlreiche Positionen, wie die Auslagen zum Beispiel Telefongebühren, Fahrtkosten etc., Betriebsausgaben, Beiträge zur Unfallversicherung, Einkommenssteuer, eigene Soziale Absicherung und eine berufliche Haftpflichtversicherung gezahlt werden.

Sowohl Angehörige, Ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer müssen dem Betreuungsgericht einmal im Jahr Bericht erstatten. 

Was kann ich tun, wenn die Betreuung einen unzureichenden Eindruck macht?

Wenn eine Person sich nicht gut betreut fühlt, bzw. dies durch das Umfeld angenommen wird, ist es möglich, beim zuständigen Betreuungsgericht eine Beschwerde einzureichen. Das Gericht muss dann prüfen, ob im Sinne der betroffenen Person gehandelt wird und die betreuende Person den Pflichten nachkommt. Zudem muss eine Person, die rechtlich betreut, dem Betreuungsgericht einmal im Jahr Bericht erstatten.

Wie kann ich verhindern, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss?

Um zu vermeiden, dass es notwendig wird, eine Betreuung einzurichten, sollte im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Mit dieser kann eine Person stellvertretend bereits viele Angelegenheiten regeln, auch dann, wenn weder geistige noch körperliche Einschränkungen vorhanden sind. In der Regel ist eine Betreuung dann nicht mehr nötig.

Wenn eine Vorsorgevollmacht nicht gewünscht ist, kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden, in der festgehalten wird, wer im Falle dessen, dass die Angelegenheiten nicht mehr allein geregelt werden können, als Betreuungsperson eingesetzt werden soll.

Beide Dokumente können verhindern, dass eine fremde Person zum gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerin bestimmt wird.

 

 

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News Mon, 06 Nov 2023 10:04:25 +0000