Keine dauerhafte Pflege - aber trotzdem Hilfe?
Keine dauerhafte Pflege - aber trotzdem Hilfe?
Unterstützung ohne Pflegegrad
Manchmal braucht man während oder nach einer Krankheit für eine begrenzte Zeit Hilfe zu Hause: Sei es bei der Haushaltsführung oder bei der Körperpflege. Dies ist besonders häufig nach Operationen oder schweren Krankheiten der Fall, wenn eine vorübergehende Einschränkung eintritt, und damit die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht gegeben sind.
Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, gibt es verschiedene Wege, wie Betroffene und ihre Angehörigen Unterstützung organisieren können. Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten und Dienste aufgezeigt, die in solchen Situationen hilfreich sein können:
Möglichkeiten der Unterstützung durch Ihre Krankenkasse
Wenn es sich noch nicht um eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes handelt:
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Haushaltshilfe
Im Falle einer schweren Erkrankung, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, hat man das Recht auf einen Zuschuss für eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse.
- Voraussetzung dafür ist, dass der Haushalt durch die Erkrankung selbstständig nicht mehr geführt werden kann oder ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind. Dann kann diese Hilfe für maximal 26 Wochen gewährt werden.
- Darüber hinaus können aber Krankenkassen auch Haushaltshilfen bezahlen, ohne dass Kinder im Haushalt leben. Viele Krankenkassen gewähren dies, in der Regel mit einer Eigenbeteiligung von 10% pro Tag (entfällt bei Schwangerschaft oder Entbindung).
- Sie können mit der Unterstützung der Krankenkasse keine nahen Angehörigen als Haushaltshilfe bezahlen, allerdings zahlt die Krankenkasse unter Umständen den Verdienstausfall, wenn sich z.B. der Partner unbezahlten Urlaub nehmen muss, um den Haushalt zu führen.
- Wie lange eine Haushaltshilfe gewährt wird, hängt von Ihrer Krankenkasse ab, in der Regel aber nicht länger als 4 Wochen. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Kasse halten, bevor Sie eine solche Hilfe beauftragen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden kann.
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Häusliche Krankenpflege durch ambulante Pflegedienste
Auch sogenannte „häusliche Krankenpflege“ in Form von Hilfe beim Anziehen, bei der Körperpflege oder dem Gang zur Toilette können Menschen, die plötzlich schwer erkrankt sind oder gerade aus dem Krankenhaus kommen, von der Krankenkasse finanziert bekommen. Dafür benötigen Sie in diesem Fall keinen Pflegegrad. Der Anspruch besteht für 4 Wochen, kann aber im Einzelfall noch verlängert werden.
Hier wird es, wie bei der Haushaltshilfe, nur genehmigt, wenn sonst niemand der im Haushalt lebenden Personen diese Hilfe übernehmen kann. Auch hiervon können Paare profitieren, wenn sich ein Partner beruflich freistellen lassen müsste, um die Pflege zu übernehmen. -
Medizinische Versorgung durch ambulante Pflegedienste
Sie können Leistungen für die medizinische Versorgung (wie z.B. Verbandswechsel) durch einen ambulanten Pflegedienst veranlassen. Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, können diese Leistungen zur Versorgung der Krankheit von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die sogenannte Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen und muss vom Arzt verordnet werden. Auch hier ist es ratsam, sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu informieren.
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Kurzzeitpflege
Es gibt in Pflegeheimen sogenannte Kurzeitpflegeplätze. Das sind Pflegeheimplätze, die nur für einige Tage oder wenige Wochen vergeben werden. Eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung kann von der Krankenkasse bezuschusst werden, wenn es nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht gleich möglich ist, in das häusliche Umfeld zurückzukehren. Dies kann z.B. bei Alleinstehenden der Fall sein oder nach Operationen am Bewegungsapparat. Die Kurzzeitpflege wird offiziell für bis zu 8 Wochen bezahlt, aber in der Regel reicht der Betrag von 1.774 Euro nicht aus, um die ganze Zeit abzudecken. Die medizinische Notwendigkeit für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad muss vor Entlassung aus dem Krankenhaus ärztlich bescheinigt und beantragt werden.
Möglichkeiten der Unterstützung durch die Pflegekasse: Befristeter Pflegegrad
Ein Pflegegrad ermöglicht es, Leistungen aus der Pflegekasse zu beziehen. In der Regel erhält man nur einen Pflegegrad, wenn man dauerhaft pflegebedürftig ist. Aber auch bei Erkrankungen, die durchaus Heilungs- oder Besserungschancen haben, lohnt es sich unter Umständen, einen Pflegegrad zu beantragen. In der Regel sollte die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens für 6 Monate bestehen bleiben. Das ist zum Beispiel nach schweren Schlaganfällen der Fall oder bei Krebserkrankungen, bei denen die Patienten über lange Zeit sehr geschwächt sein können.
In diesem Fall beantragt man bei der Pflegekasse einen Pflegegrad.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) führt eine Begutachtung durch und wird dabei ermitteln, wie lang der durchschnittliche Heilungsprozess nach der Erkrankung oder einem Unfall ist und nach dieser Zeit eine Wiederbegutachtung empfehlen. Daraufhin kann die Pflegekasse den anerkannten Pflegegrad befristen.
Die Pflegekasse hat nicht das Recht, die Leistung allein deshalb zu befristen, weil der MD eine bloße Empfehlung für eine Wiederholungsbegutachtung gegeben hat. Es muss einen begründeten Hinweis auf Verbesserung des Zustands geben.
Wenn der Pflegegrad befristet vergeben wurde, muss vom Versicherten kein neuer Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse ist von sich aus verpflichtet, vor Ablauf der Frist von Amts wegen eine Neubegutachtung einzuleiten.
Sonstige Möglichkeiten zur Unterstützung
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Freunde und Familie
Nicht zu unterschätzen ist die Unterstützung durch Freunde und Familie. In vielen Fällen sind sie bereit, vorübergehend zu helfen, sei es durch Einkäufe, Kochen oder einfache Betreuung. Es ist wichtig, offen über die eigenen Bedürfnisse zu sprechen und konkrete Aufgaben zu verteilen, um Überforderung zu vermeiden. Ein gut organisiertes Netzwerk aus Freunden und Familie kann eine wertvolle Stütze in schwierigen Zeiten sein. -
Nachbarschaftshilfe und Ehrenamtliche Dienste
In vielen Gemeinden gibt es organisierte Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Dienste, die Unterstützung im Alltag anbieten. Dies kann von einfachen Besorgungen über Begleitung zu Arztterminen bis hin zu kleinen handwerklichen Hilfen reichen. Der Vorteil dieser Dienste liegt oft darin, dass sie kostengünstig oder sogar kostenlos sind. Gemeindeverwaltungen, soziale Einrichtungen oder lokale Vereine sind gute Anlaufstellen, um Informationen über solche Angebote zu erhalten.
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Essen auf Rädern
Für Menschen, die vorübergehend nicht in der Lage sind, selbst zu kochen, bietet „Essen auf Rädern“ eine praktische Lösung. Dieser Dienst liefert täglich frisch zubereitete Mahlzeiten direkt nach Hause. Verschiedene Anbieter und Wohlfahrtsverbände bieten diesen Service an, wobei die Kosten je nach Anbieter und Region variieren können. In der Regel müssen die Kosten allerdings selbst getragen werden.
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Hausnotrufsysteme
Ein Hausnotrufsystem bietet zusätzliche Sicherheit, vor allem für allein lebende Menschen. Mit einem einfachen Knopfdruck kann im Notfall Hilfe gerufen werden, was besonders wichtig sein kann, wenn man bettlägerig ist oder sich unsicher fühlt. Die Kosten für ein Hausnotrufsystem werden über eine monatliche Gebühr bezahlt. Je nach Anbieter und Leistungspaket kostet die Gebühr zwischen 18 und 40 Euro. Einige Anbieter erheben eine Gebühr für die Erst-Installation. Erst wenn ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst die Pflegekasse einen Hausnotruf mit 25,50 Euro pro Monat.
Fazit
Auch ohne Pflegegrad gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um vorübergehende Unterstützung bei Krankheit zu Hause zu erhalten. Die richtige Kombination aus professionellen Diensten, ehrenamtlichen Helfern und der Unterstützung durch Freunde und Familie kann dazu beitragen, den Alltag zu erleichtern und eine schnelle Genesung zu fördern. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren. Nehmen Sie gegebenenfalls die Hilfe von Beratungsstellen an, zum Beispiel die Unterstützung durch den Sozialdienst in der Klinik, bevor die Entlassung ansteht. So erhalten Sie die bestmögliche Unterstützung.