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Pflegereform 2025

Amiravita News, 29. Januar 2025
© EnvatoElements, Pasanheco

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG):

Wichtige Änderungen zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Das Gesetz sieht eine umfassende Anpassung der Leistungen vor, um die Pflegebedürftigen sowie ihre Angehörigen zu entlasten. Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Detail:

Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5%

Die Leistungsbeträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) steigen zum 1. Januar 2025 in allen Bereichen um 4,5%. Das betrifft:

Pflegegeld:

  • Pflegegrad 2: von 332 € auf 347 € (+15 €)
  • Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 € (+26 €)
  • Pflegegrad 4: von 765 € auf 800 € (+35 €)
  • Pflegegrad 5: von 947 € auf 990 € (+43 €)

Pflegesachleistungen:

  • Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 € (+35 €)
  • Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 € (+65 €)
  • Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 € (+81 €)
  • Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 € (+99 €)

Entlastungsbetrag: von 125 € auf 131 € monatlich (+6 €)

Verhinderungspflege: von 1.612 € auf 1.685 € jährlich (+73 €)

Kurzzeitpflege: von 1.774 € auf 1.854 € jährlich (+80 €)

Vollstationäre Pflege:

  • Pflegegrad 1: von 125 € auf 131€ (+6 €)
  • Pflegegrad 2: von 770 € auf 805 € (+35 €)
  • Pflegegrad 3: von 1.262 € auf 1.319 € (+57 €)
  • Pflegegrad 4: von 1.775 € auf 1.855 € (+80 €)
  • Pflegegrad 5: von 2.005 € auf 2.096 € (+91 €)

Tages- und Nachtpflege:

  • Pflegegrad 2: von 689 € auf 721 € (+32 €)
  • Pflegegrad 3: von 1.298 € auf 1.357 € (+59 €)
  • Pflegegrad 4: von 1.612 € auf 1.685 € (+73 €)
  • Pflegegrad 5: von 1.995 € auf 2.085 € (+90 €)

Leistungen, die Sie bereits beziehen, werden automatisch angepasst.

Zuschüsse und Hilfsmittel Änderungen zum 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2025 wird es zusätzliche Anpassungen geben:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der monatliche Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe wird auf 42 € erhöht.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Zuschuss für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung wird auf 4.180 € pro Maßnahme angehoben
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für alle Pflegegrade wird der Zuschuss auf 53 € monatlich erhöht.
  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung:
    • Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: von 214 € auf 224 €
    • Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: von 2.500 € auf 2.613 € pro Person

Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung hat das Kabinett eine Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 beschlossen. Demnach wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Dieser Schritt ist notwendig, um die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern und gleichzeitig mehr Zeit zu gewinnen, um nachhaltige Finanzierungsmodelle für die Pflege zu entwickeln.

Wichtige Änderungen ab dem 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten weitere Änderungen in Kraft, die für Pflegebedürftige und ihre Familien von Bedeutung sind:

  • Gemeinsames Jahresbudget: Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €.
  • Erhöhung der Anspruchsdauer für Verhinderungspflege: Die Anspruchsdauer wird von 6 auf 8 Wochen verlängert.
  • Flexibilisierung des Entlastungsbudgets: Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können künftig flexibler eingesetzt werden.
  • Wegfall der Antragspflicht: Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist kein formeller Antrag mehr erforderlich. Pflegebedürftige können die Leistung auch ohne vorherige Beantragung in Anspruch nehmen.
  • Bessere Informations- und Transparenzregelungen: Pflegebedürftige erhalten ab dem 1. Juli 2025 automatisch Informationen über die Nutzung des gemeinsamen Jahresbetrags, um den Überblick zu behalten.

Fazit

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt zum 1. Januar 2025 eine Reihe von Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent sowie die zusätzlichen Zuschüsse und flexibleren Regelungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege tragen dazu bei, die finanzielle Belastung zu verringern und die Pflegebedingungen zu verbessern. Wir empfehlen allen Betroffenen, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und die für sie relevanten Leistungen in Anspruch zu nehmen.


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