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Antrag und Leistungen der Pflegeversicherung bei pflegebedürftigen Kindern

Amiravita News, 18. Juli 2024
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Pflegebedürftige Kinder- Antrag und Leistungen bei der Pflegeversicherung

Die Pflege eines pflegebedürftigen Kindes kann für die Eltern eine große Herausforderung sein. Ein Pflegegrad kann dabei helfen, die notwendige Unterstützung und finanzielle Hilfe zu erhalten. Doch wie stellt man einen Antrag auf einen Pflegegrad für pflegebedürftige Kinder? Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Prozess, die Voraussetzungen und die wichtigen Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades.

Voraussetzungen für die Einstufung eines Kindes

Grundsätzlich erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen. Die Eingruppierung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbständig das Kind ist und betrachtet parallel, wie die altersentsprechenden Fähigkeiten eines Kindes ohne Beeinträchtigungen sind. Zur Begutachtung wird ein sogenannter Kriterienkatalog verwendet, der insgesamt 6 Module mit einzelnen Unterpunkten enthält. Die Module lauten im Einzelnen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Da Kinder, die jünger als 18 Monate sind, von Natur aus in vielen Bereichen des Lebens unselbständig sind, wird ein angepasstes Begutachtungsinstrument und Vergleichstabellen genutzt. Zudem wird während der Begutachtung darauf geachtet, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen, aus denen ein auffallend pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung abzuleiten ist.

Im Rahmen einer Sonderregelung werden Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten außerdem pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als eigentlich ermittelt. Wenn verhindert werden soll, dass es ab dem 18 Lebensmonat automatisch zu einer niedrigeren Eingruppierung kommt, muss zeitnah ein Antrag auf eine erneute Begutachtung gestellt werden.  

Ab dem elften Lebensjahr der Kinder wird das gleich Begutachtungsinstrument genutzt, wie bei Erwachsenen.  

Wichtig: Bei Kindern spielt es nicht nur eine Rolle, ob die Herausforderungen sich durch eine körperliche Behinderung ergeben. Auch Einflüsse, die durch geistige Besonderheiten, wie z.B. bei Autismus oder ADHS bestehen, können zu einem Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung führen.

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Genau wie bei Erwachsenen wird der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenkasse des Kindes angegliedert ist. Hierbei kann entweder zuerst ein formloser Antrag gestellt oder der eigentliche Antrag bei der Pflegeversicherung selbst oder im Downloadbereich der Homepage der Versicherung erlangt werden.

Im Anschluss ist es möglich, dass der Medizinische Dienst Kontakt zur Familie aufnimmt und einen Bogen mit verschiedenen Fragen zur Pflegesituation zusendet. Hier haben Sie als Vorbereitung der Begutachtung die Möglichkeit, den Alltag und diverse Herausforderungen darzustellen.

Meist wird die Familie parallel dazu informiert, wann der medizinische Dienst eine Begutachtung durchführen lässt.

Begutachtung durch den MDK

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung des Kindes. Diese Begutachtung erfolgt in der Regel zu Hause.

Um sich gut auf den Besuch durch den medizinischen Dienst vorzubereiten, kann es sinnvoll sein wichtige Arzt- und Krankenhausberichte, Untersuchungsbefunde, Schreiben von sozialpädiatrischen Zentren und der ggf. Berichte von Tagesstätten oder Schulen bereitzuhalten. Die Unterlagen sollen dazu beitragen, den Entwicklungsverlauf des Kindes zu beurteilen. Außerdem ist es sinnvoll, dass Eltern Pflegetagebücher oder Protokolle anfertigen, aus denen Besonderheiten im Alltag, wie pflegerischer Unterstützungsbedarf, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Notwendigkeit von Strukturen für an Autismus erkrankte Kinder hervorgehen. Daneben werden die Geburtsurkunde und das gelbe Untersuchungsheft abgefragt.

Bei der eigentlichen Begutachtung ist eine hohe Sensibilität im Umgang mit pflegebedürftigen jungen Menschen und deren Eltern erforderlich. In der Regel werden daher Gutachtende gesendet, welche über ein umfassendes Wissen zu speziellen Erkrankungen und Behinderungen verfügen und daher den daraus resultierenden Hilfsbedarf im Alltag gut einschätzen können.

Auch das Wohnumfeld der Kinder wird besichtigt, um beispielsweise Barrieren Im Badezimmer oder bei der Breite von Türen rechtzeitig zu erkennen.

Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erhält die Pflegekasse einen Bericht und trifft eine Entscheidung über den Pflegegrad. Dieser Bescheid wird den Eltern ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Zudem wird das gesamte Gutachten ausgehändigt, wodurch die Punktevergabe und persönliche Einschätzung der Gutachtenden abgeleitet werden können.

Falls der Bescheid nicht den Erwartungen entspricht, haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Leistungen sinnvoll nutzen

Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad gelungen ist, macht es Sinn eine Beratung zu den verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Neben einer pflegerischen Unterstützung können auch Betreuungsleistungen und eine hauswirtschaftliche Unterstützung dazu beitragen die Herausforderungen im Alltag möglichst gut zu reduzieren.  

Eine gründliche Vorbereitung und das Sammeln aller relevanten Dokumente können den Prozess erleichtern. Eltern sollten sich nicht scheuen, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Versorgung für ihr Kind zu gewährleisten.


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