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Pflege und Gesundheit für Unternehmen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen und Institutionen

Nach Einführung der Pflegereform am 1.1.2013: Erhöhte Leistungen bringt einigen Betroffenen Entlastung aber weitere Verbesserungen sind notwendig

Amiravita News, 26. August 2013

Seit dem 1. Januar 2013 gelten die Neuregelungen nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz. Das Kernstück der Pflegereform sind die verbesserten Leistungen für Demenzkranke in der häuslichen Pflege. Demnach erhalten Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz, zusätzlich zu dem bisherigen Betreuungsgeld, auch Sach- oder Geldleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. So bekommen demenzkranke Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden, ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro pro Monat – auch wenn keine Pflegestufe vorliegt. Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen, werden dafür 225 Euro von der Pflegekasse monatlich zur Verfügung gestellt. Liegt zusätzlich eine Pflegestufe 1 oder 2 vor, stehen Demenzkranken erhöhte Leistungen zu.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Pflegende mit demenzkranken Angehörigen durch die erhöhten finanziellen Leistungen durch die Pflegereform eine große Entlastung erfahren. Sie können Unterstützung in Anspruch nehmen, die sie vorher nicht bezahlen konnten. Für einzelne ist es besonders wichtig, auch mal eine Auszeit von den Pflegetätigkeiten zu haben. Die Leistung Verhinderungspflege“ ist für solche Situationen vorgesehen. Sie kann jetzt auch ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden. Einige pflegende Angehörige sind damit in der Lage, eine Ersatzpflegeperson für bestimmte Zeiten zu organisieren.

Um grundlegende und nachhaltige Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige herbeizuführen, reichen die bisherigen Neuregelungen der Pflegereform allerdings nicht aus. Vor allem pflegende Angehörige benötigen zunehmend Unterstützung, um die anstrengende Pflege langfristig gewährleisten zu können. Problematisch ist zudem, dass die Aufklärung und das Wissen über die neuen Leistungen der Pflegereform nicht hinreichend sind. Viele pflegende Angehörige und Betroffene wissen nicht, dass sie eigentlich Anspruch auf die erhöhten Leistungen haben und gehen im Zweifel leer aus.

Unterstützende Angebote, wie zum Beispiel Tagespflegeeinrichtungen oder Kurzzeitpflegen, schaffen bereits eine gute Grundlage, um den zunehmenden Bedarf an Betreuung und Pflege zu decken. Was fehlt, sind Pflegekräfte die eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung gewährleisten können. Immer weniger Männer und Frauen sind bereit, einen Beruf in der Pflege zu erlernen. Eine Aufwertung des Pflegeberufs ist zur (Neu-) Gewinnung qualifizierter Pflegekräfte daher unumgänglich.


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