Kombinationsleistung
Kombinationsleistung
Nach §38 SGB XI haben Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit, neben der privaten Angehörigen-Pflege auch einen Pflegedienst zu beauftragen. Diese Kombinationsleistung soll dazu dienen, die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abzustimmen. Das bedeutet, Sie können sich bei Ihrer privaten Pflege von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen lassen oder einen Teil des Budgets für eine Tages- oder Nachtpflege einsetzen. Vielfach benötigen berufstätige pflegende Angehörige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. So werden beispielsweise pflegerische Tätigkeiten am Vormittag waschen, anziehen durch einen Pflegedienst übernommen und später übernimmt der/die private pflegende Angehörige. Die Abrechnungsmöglichkeiten erläutern wir im Folgenden:
Was ist die Kombinationsleistung?
Die sogenannte Kombinationsleistung setzt sich aus verschiedenen Anteilen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung zusammen. Hierzu zunächst diese beiden Leistungen im Überblick:
- Pflegegeld: Das Pflegegeld ist für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Nahestehende vorgesehen. Die Pflegekasse überweist dem/der Pflegebedürftigen das Pflegegeld. Der/die Pflegebedürftige kann frei über das Pflegegeld verfügen und eigenständig darüber entscheiden. Meistens wird das Pflegegeld an die betreuende Person weitergereicht. Das Pflegegeld ist somit eine Aufwandsentschädigung für die häusliche Pflegetätigkeit.
- Pflegesachleistung: Pflegesachleistungen sind vorgesehen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- oder Nachtpflege. Pflegesachleistungen sind in der häuslichen Pflege Leistungen der Grundpflege (SGB XI). Über die Pflegesachleistungen kann der/die Pflegebedürftige nicht frei verfügen, sondern nur ein Pflegedienst oder eine Tages-/Nachtpflege. Diese rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Welchen Betrag Sie jeweils monatlich zu Verfügung haben, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Übersichtstabelle der Geldleistungen der Pflegekasse:
Welche Vorteile hat eine Kombinationsleistung?
Pflegende Angehörige werden zuhause in der pflegerischen Tätigkeit unterstützt. Damit soll erreicht werden, dass Sie nur Aufgaben übernehmen, die Sie bewältigen können. Dies gilt sowohl in körperlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Manchmal kann beispielsweise das Umbetten körperlich nicht mehr geleistet werden, oder der/die pflegende Angehörige kommt ans Ende seiner zeitlichen Ressourcen. Hier kann ein Pflegedienst gut helfen. Es kommt qualifiziertes Fachpersonal zusätzlich ins Haus, hiermit wird auch die Pflegequalität für den Betroffenen gesichert. Und der/die pflegende Angehörige kann von dem Wissen und dem Know-how des geschultem Pflegefachpersonals profitieren. Der/die Angehörige erhält hilfreiche Tipps und Tricks, um den Pflegealltag zu erleichtern. Sie sind nicht mehr allein verantwortlich!
Was sind die Voraussetzungen für eine Kombinationsleistung?
- Die Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt.
- Es liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor - Da Pflegepersonen mit Pflegegrad 1 weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld bekommen können, kommt die Kombinationsleistung nur für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 in Frage.
- Der/die Pflegebedürftige, muss eine Pflegesachleistung von einem Pflegedienst beanspruchen, die nicht voll ausgeschöpft wird.
- Der/die pflegebedürftige Versicherte hat einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt.
Die sogenannte Kombinationsleistung wird immer anteilig berechnet, der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Je mehr Leistung Sie von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, desto geringer ist das Pflegegeld. Andersherum genauso: Desto weniger Pflegesachleistung Sie bei einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, desto mehr Pflegegeld steht Ihnen zu.
Nehmen Sie als Pflegebedürftiger beispielweise nur 70% in Anspruch, steht Ihnen das Pflegegeld also nicht mehr zu 100% zu Verfügung, sondern nur noch zu 30%. Das Verhältnis zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld bestimmt der Pflegebedürftige selbst. In der Regel überweist die Pflegekasse automatisch jeden Monat den restlichen Betrag an Pflegegeld aus - wenn Sie Kombinationsleistungen bei der Pflegekasse beantragt haben. Das können Sie jederzeit tun, zum Beispiel durch ein formloses Schreiben.
Beispiel
Im Beispiel pflegen Sie Ihren Angehörigen mit Pflegegrad 2 zu Hause. Dafür steht Ihnen Pflegegeld in Höhe von 316 Euro zu. Wenn Sie die Pflege vollständig durch einen Pflegedienst organisieren, kann Ihnen dieser Leistungen im Gegenwert von 724 Euro erbringen, im Rahmen des Budgets Pflegesachleistung. Angenommen, Sie pflegen teilweise selbst und holen sich nur teilweise Hilfe durch einen Pflegedienst: Im Beispiel erbringt der ambulante Pflegedienst Leistungen im Wert von 506,80 Euro. Das entspricht 70% des Gesamtbudgets, Rest 30%. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. An Sie wird nun noch 30% des Pflegegeld-Budgets ausgezahlt, in diesem Fall 94,80 Euro.
Fazit
Das Thema Kombinationsleistung ist in der Abrechnungsmethodik auf den ersten Blick etwas komplex. Aber für viele pflegende Angehörige ist die Möglichkeit einen qualifizierten Pflegedienst hinzuzuziehen im Alltag eine echte Unterstützung.