Hilfe zu Hause über die Krankenkasse

Häusliche Hilfe ohne Pflegegrad:
Wenn der Arzt verordnet und die Krankenkasse zahlt
Ein unglücklicher Moment, ein Sturz – und plötzlich ist der Alltag nicht mehr wie zuvor. Ein gebrochenes Handgelenk, Prellungen oder offene Wunden können alltägliche Aufgaben erheblich erschweren. In solchen Situationen stellt sich die Frage: Wer kann helfen, wenn man auf einmal nicht mehr alles selbst erledigen kann? Die gute Nachricht ist: Auch ohne einen anerkannten Pflegegrad können Betroffene Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten.
Leistungen für Personen ohne Pflegegrad
Viele Menschen wissen nicht, dass auch ohne einen anerkannten Pflegegrad verschiedene Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen werden können. Insbesondere nach schweren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen kann eine Unterstützung notwendig sein.
Welche Unterstützung ist möglich?
Auch ohne Pflegegrad können verschiedene Leistungen beantragt werden, die von der Krankenkasse übernommen werden. Diese umfassen unter anderem:
- Häusliche Krankenpflege: Unterstützung bei der Grundpflege sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Haushaltshilfe: Hilfe bei der Haushaltsführung, wenn keine andere Person diese Aufgaben übernehmen kann
- Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen im Jahr, wenn eine häusliche Versorgung nicht ausreicht
- Hilfsmittel: Wenn diese ärztlich verordnet werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Diese Hilfsmittel müssen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung oder der Verhütung einer Krankheit stehen und dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen.
Anspruchsvoraussetzungen
Um die genannten Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung oder eine akute Verschlechterung einer bestehenden Krankheit vor.
- Eine Krankenhausentlassung oder eine ambulante Operation hat kürzlich stattgefunden.
- Es gibt keine im Haushalt lebende Person, die die notwendige Unterstützung leisten könnte.
Wer sich unsicher ist, ob die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann sich bei der Krankenkasse oder einem Pflegedienst beraten lassen.
Häusliche Versorgung nach Krankenhausaufenthalt
Nach einer Krankenhausbehandlung kann der behandelnde Arzt oder das Entlassungsmanagement eine häusliche Versorgung verordnen. Diese umfasst verschiedene Leistungen, die den Alltag erleichtern und eine schnelle Genesung fördern. Dazu zählen unter anderem:
- Hilfe bei der Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Anziehen
- Unterstützung im Haushalt: Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Medizinische Leistungen: Versorgung von Wunden, Verabreichung von Injektionen oder die Gabe von Medikamenten
Diese Unterstützung wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum bewilligt – beispielsweise bis zur vollständigen Wundheilung oder dem Beginn einer Rehabilitationsmaßnahme. Ziel ist es, die Betroffenen zu entlasten und ihnen eine bestmögliche Erholung zu ermöglichen, während gleichzeitig der Alltag so gut wie möglich gesichert bleibt.
Kostenübernahme und Antragstellung
Die Finanzierung der Unterstützungspflege erfolgt in der Regel über die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, die den Umfang und die Dauer der notwendigen Maßnahmen festlegt. Diese Verordnung muss anschließend von der Krankenkasse genehmigt werden.
Versicherte tragen einen Eigenanteil von 10 % der Kosten (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag).
Falls die Krankenkasse keine geeignete Pflegekraft bereitstellen kann, gibt es die Möglichkeit, sich selbst um eine Pflegeperson zu kümmern und die Kosten hierfür erstattet zu bekommen.
Kurzzeitpflege für Versicherte ohne Pflegegrad
Falls eine häusliche Versorgung nicht ausreicht, können Betroffene für einen begrenzten Zeitraum stationär untergebracht werden. Die Krankenkasse übernimmt hierfür Kosten von bis zu 1.854 € pro Jahr für maximal acht Wochen. Diese Option bietet eine wichtige Entlastung für Betroffene, die vorübergehend intensive Pflege benötigen.
Behandlungspflege durch den Pflegedienst –
Medizinische Versorgung ohne Pflegegrad
Manche gesundheitlichen Einschränkungen erfordern eine regelmäßige medizinische Versorgung zu Hause. Doch viele Menschen wissen nicht, dass zahlreiche dieser Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden – selbst ohne einen anerkannten Pflegegrad.
Welche Maßnahmen gehören zur Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Eine häufige Verordnung betrifft die
Medikamentengabe: Wenn eine Vielzahl von Medikamenten verordnet wird und es schwierig ist, diese gewissenhaft zu stellen und einzunehmen, kann der Hausarzt eine Verordnung für einen Pflegedienst ausstellen. Der Pflegedienst kann die Medikamente vorbereiten (Stellen der Medikation) und in manchen Fällen auch die tägliche Einnahme überwachen (Medikamentengabe). Dies kann insbesondere für Patienten mit kognitiven Einschränkungen oder komplexen Medikamentenplänen hilfreich sein. Die Kostenübernahme erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkasse. Es empfiehlt sich, dies mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse zu besprechen.
Weitere Maßnahmen, die der Arzt im Rahmen der Behandlungspflege verordnen kann:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung: Wichtige Kontrollmaßnahmen für chronisch Erkrankte
- Injektionen: Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Verbandswechsel: Essenziell für eine schnelle Heilung
- Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen
- Dekubitusbehandlung zur Vorbeugung von Druckgeschwüren
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalationstherapie bei Atemwegserkrankungen
- Stomaversorgung und Pflege von Ernährungssonden
- Katheterpflege und Katheterwechsel
Ein Hausarzt kann diese notwendigen Maßnahmen verordnen, und die Kosten werden dann von der Krankenkasse übernommen. Wer sich noch im Krankenhaus befindet, kann sich an das Entlassungsmanagement wenden, um die weitere Versorgung frühzeitig zu organisieren.
Hilfsmittel
Hilfsmittel ohne Pflegegrad: So erhalten Sie Unterstützung
Wenn Sie krankheitsbedingt auf Hilfsmittel angewiesen sind, haben Sie auch darauf Anspruch ohne einen Pflegegrad. Sie müssen diese nicht selbst anschaffen oder finanzieren. Voraussetzung ist lediglich ein Rezept Ihres Hausarztes. Beispiele hierfür sind Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte, Prothesen oder Kompressionsstrümpfe. Die Krankenkassen können die Kosten übernehmen oder die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung stellen. Zudem erstreckt sich der Anspruch auf das Zubehör sowie auf die erforderliche Anpassung, Reparatur, Wartung und Ersatzbeschaffung.
So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel:
- Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt: Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen ein Rezept für das benötigte Hilfsmittel ausstellen.
- Im Krankenhaus oder in der Reha: Falls Sie sich in einer Klinik oder Rehaeinrichtung befinden, können Sie sich an das Entlassungsmanagement wenden. Dieses organisiert beispielsweise Gehhilfen oder Rollstühle nach einer Oberschenkelhalsfraktur und Operation.
- Krankenkassen übernehmen die Kosten: Ob Gehhilfe, Rollstuhl oder sogar ein Pflegebett – die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, auch ohne Pflegegrad.
Die medizinische Notwendigkeit weisen Sie mit einem ärztlichen Rezept nach.
Beratung im Sanitätshaus:
Wenn Sie sich unsicher sind, welches Hilfsmittel für Sie geeignet ist, lassen Sie sich in einem Sanitätshaus beraten. Dort erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten. Anschließend können Sie mit der Hilfsmittelnummer zum Hausarzt gehen und sich das passende Rezept ausstellen lassen.
Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – Ihre Gesundheit steht an erster Stelle!
Fazit
Auch ohne einen anerkannten Pflegegrad gibt es zahlreiche Möglichkeiten, notwendige Pflege- und Unterstützungsleistungen zu erhalten. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls Anträge bei ihrer Krankenkasse stellen. Eine ausführliche Beratung kann helfen, die individuell besten Optionen zu nutzen.
Sollte sich die gesundheitliche Situation nicht verbessern oder absehbar eine langfristige Unterstützung erforderlich sein, ist es ratsam, frühzeitig einen Pflegegrad zu beantragen. Damit lassen sich zusätzliche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.