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Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen: Ein Blick auf DiGA und DiPA

Amiravita News, 17. Dezember 2024
© goodluz – stock.adobe.com

DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)
und DiPA (Digitale Pflegeanwendungen) im Überblick

Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen: Ein Blick auf DiGA und DiPA

In der sich schnell entwickelnden digitalen Gesundheitslandschaft gewinnen innovative Lösungen zunehmend an Bedeutung. Zwei wichtige Begriffe in diesem Kontext sind DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) und DiPA (Digitale Pflegeanwendungen), die als freiwillig nutzbare digitale Anwendungen im Gesundheits- und Pflegebereich eine immer größere Rolle spielen. Diese digitalen Helfer sollen die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen verbessern und unterstützen.

Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Tools, die die Diagnostik und Therapie von Krankheiten voranbringen sollen. Sie unterstützen die Erkennung, Überwachung und Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Behinderungen. Ziel ist auch, dass die digitale Anwendung dabei hilft, die oft begrenzte Verfügbarkeit von medizinischem Personal auszugleichen und die Patientenversorgung zu optimieren.

Beispiele für DiGA-Apps, die Sie als Patient schon nutzen können:

  • Bluthochdruck: Unterstützung bei der Behandlung durch Ernährungstipps, Bewegung und Stressmanagement.
  • Reizdarm: Hilfe zur Linderung der Symptome durch Ernährung, Psychotherapie und Lebensstiländerungen.
  • Knieschmerzen im Alter von 14 bis 65 Jahren: Dokumentation der Schmerzintensität und Bewegungstherapie, individuell angepasst.
  • Depressionen: Selbsthilfeprogramme und Therapieunterstützung zur schnelleren Linderung von Beschwerden.
  • Endometriose: Symptomtagebücher und Übungen aus verschiedenen Disziplinen wie Gynäkologie, Physiotherapie und Psychologie zur Verbesserung der Lebensqualität.

DiGA-Apps sind sowohl auf iOS im App Store als auch auf Android im Google Play Store verfügbar. Sie können auch als Webanwendungen auf PCs oder Laptops genutzt werden. Die Anwendungen werden von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben und müssen zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Kosten für DiGA-Apps übernehmen gesetzliche Krankenkassen und viele private Krankenkassen – vorausgesetzt, die ausgewählte App entspricht dem Krankheitsbild des Patienten und ist im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet.

Das DiGA-Verzeichnis finden Sie auf der offiziellen Website des BfArM: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis.

Digitale Pflegeanwendungen – DiPA

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind speziell für Pflegebedürftige gedacht, die zu Hause von ambulanten Pflegediensten oder Angehörigen betreut werden. Diese digitalen Programme sollen die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern, ihre Lebensqualität verbessern und eine Verschlechterung ihrer Pflegesituation verhindern.

Der Stand der DiPA

Obwohl die DiPA bereits im Jahr 2022 gesetzlich beschlossen wurde, verzögert sich die vollständige Einführung. Die Umsetzung war ursprünglich für 2023 vorgesehen, wurde jedoch auf 2024 verschoben. Der Grund für die Verzögerung sind erhöhte Zulassungsanforderungen für die Anbieter. Zum aktuellen Zeitpunkt (Dezember 2024) ist das DiPA-Verzeichnis noch leer. Dennoch sind DiPA-Anwendungen bereits Teil der Leistungen der Pflegeversicherung.

Das Ziel der DiPA ist es, die Pflege zu entlasten und durch digitale Anwendungen zu optimieren. Es bleibt abzuwarten, wann die ersten DiPA-Apps im offiziellen Verzeichnis zu finden sind.

Zukünftig sollen DiPA-Anwendungen unter anderem bei folgenden Themen helfen:

  • Organisation des pflegerischen Alltags und Kommunikation zwischen Pflegeperson und Pflegebedürftigem.
  • Gedächtnistraining für Menschen mit Demenz.
  • Sturzprophylaxe und andere prophylaktische Maßnahmen.

Ein weiterer Vorteil von DiPA ist die Unterstützung bei der Erhaltung von Mobilität und kognitiven Fähigkeiten.

Geplant ist, dass DiPA-Anwendungen über Apps auf Smartphones oder Tablets sowie als Webanwendungen auf Computern genutzt werden können. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf die Nutzung solcher digitalen Anwendungen, die von der Pflegekasse erstattet werden. Der maximal erstattungsfähige Betrag für DiPA-Anwendungen liegt aktuell bei 50 Euro monatlich (ab Januar 2024 auf 53 Euro monatlich erhöht). Dieser Betrag kann sowohl für die Nutzung der Apps als auch für ergänzende Unterstützungsleistungen durch den Pflegedienst verwendet werden.

Wichtig: Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt nur, wenn die ausgewählte DiPA im BfArM verzeichnet ist und ein Antrag bei der Pflegekasse eingegangen und genehmigt wurde. Also – wenn es soweit ist: Erst genehmigen lassen, dann „einkaufen“ .

Fazit:

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung. Während die DiGA-Anwendungen schon erfolgreich im Einsatz sind, steht die DiPA noch vor Herausforderungen, die eine vollständige Einführung verzögern.

Die Amiravita wird Sie weiter über alle Entwicklung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf dem Laufenden halten.


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